Hausmeisterin beging Diebstahl

In unserem Haus (ca. 44 Wohnungen) fehlte bei einem Herrn (Eigentümer der Wohnung) immer wieder Geld in seiner Wohnung. Dieser hat nun eine Videokamera installieren lassen und den Täter damit überführen können.

Es war -man kann es kaum glauben- die Hausmeisterin, die eine Dienstwohnung im EG bewohnt, die mit einem Zweitschlüssel die Wohnung bei Abwesenheit des älteren Herren betrat und Geld entwendete. Dies alles ist auf dem Video zu sehen. Die Kripo wurde gerufen und war im Haus und hat das Videoband als Beweissicherung mitgenommen.

Mir wurde diese „Geschichte“ heute von einer Nachbarin (Eigentümerin einer Wohnung) unseres Hauses zugetragen.

Die Hausverwaltung reagierte laut Nachbarin nicht auf diese Vorwürfe, sie meinten nur, dass sie niemand anderen hätten und die Sache erst überprüft werden müsse.

Nun meine Frage:

Bei uns wurde vor einiger Zeit auch Geld in der Mietwohnung geklaut, allerdings kamen der oder die Einbrecher durchs gekippte Fenster (ich weiß dass dies dumm war).

Immer wieder haben wir bei längerer Abwesenheit (Urlaub z.B.) das Gefühl, das jemand in unserer Wohnung war. Jetzt, wo ich diese Sache erfahren habe frage ich mich natürlich, wie sicher ist man in diesem Haus noch?

Auch fehlt bei uns immer wieder mal wichtige Post.

Als erstes werden wir morgen neue Schließzylinder in unsere Wohnungstüre einbauen.

Wie kann es sein, dass so einer Person nicht fristlos gekündigt werden kann oder gar muss?

Natürlich kann man nicht einfach etwas behaupten, aber wenn es so stimmt wie uns zugetragen, dann wird sich die Sache vor der Justiz bestätigen.

Kann so jemand weiter im Haus wohnen und munter seiner „Arbeit“ weiter nachgehen?

Leider ist unser Vermieter eine ziemliche Schnarchnase, der hat keine Lust sich um irgend etwas zu kümmern.

Was soll ich nun tun? Soll ich zur Polizei gehen und sagen, ich hätte von diesem Vorfall gehört und schließe mich einer Anzeige gegen diese Hausmeisterin an?

Geben die mir überhaupt eine Info ob da etwas anhängig ist?

Und wie kann man die Hausverwaltung in die Pflicht nehmen? Handeln die nicht grob fahrlässig wenn sie so jemanden weiter beschäftigen?

Es wäre toll, wenn ihr mir etwas weiter helfen könnt!

Ich glaube nicht, das die Polizei auf solch wage Verdachtsmomente direkt ein Verfahren gegen die Person einleiten wird, sondern höchstens gegen unbekannt.
Für eine Kündigung wird dies nicht ausreichen, bzw. wird die Kündigung vor dem Arbeitsgericht nicht haltbar sein. Dies ist aber nur meine Rechtsauffassung. Ich bin kein Rechtsexperte.

Hallo, gehen Sie zur Polizei und schildern Ihren Sachverhalt.
Das sind für Ihr Problem die ersten Ansprechpartner. Sollte es einen Zusammenhang mit dem Fall geben, wird sich die Staatsanwaltschaft damit in Verbindung setzen.
Erst wenn das Beweismittel ausgewertet ist kann der Beschuldigte zur Verantwortung gezogen werden.
Bis dahin können Sie nur eigene Sicherungsmaßnahmen ergreifen und das machen Sie ja mit dem ausweckseln der Zylinder. Sollte der Einbrecher bei Ihnen durch das Fenster gekommen sein, überprüfen Sie Ihre Fensten auf Manipulationen. Ich wieß nicht in welchem Stockwerk Sie wohnen oder ob Sie einen Balkon haben, aber man kann auch die Fenster mit anderen Beschlägen ausrüsten um die Fenster Einbruchshemmender zu machen. Ich würde Ihnen dabei bei der Beratung behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen Torsten Bönsch

Hallo,

Wie kann es sein, dass so einer Person nicht fristlos
gekündigt werden kann oder gar muss?

Anschuldigungen und tatsächliche Beweise sind zwei paar Schuhe.
Als Hausverwalter hatte ich zwar so einen Fall noch nicht, aber in vielen anderen Fällen kann ich Anwohner diese Problematik verdeutlichen.

Ist der Hausmeister den angstellt, oder ist es eine Firma?
Sind die Vorwürfe korrekt, dann wäre eine fristlose Kündigung auf jeden Fall möglich.
Wenn es nicht so eidneutig ist, kann sich eine Verwaltung in Schwierigkeiten begeben, wenn der Vertrag nicht ordentlich gekündigt wird.
Da wird/sollte sich die Verwaltung per Versammlungsbeschluß absichern.
Was sagt der Verwaltungsbweirat zu dem Fall?

Kann so jemand weiter im Haus wohnen und munter seiner
„Arbeit“ weiter nachgehen?

Bis die Schuld bewiesen ist, gilt auch hier die Unschuldsvermutung.

Leider ist unser Vermieter eine ziemliche Schnarchnase, der
hat keine Lust sich um irgend etwas zu kümmern.

Wer ist der Vermieter? Ein Eigentümer oder macht das auch die Hausverwaltung?

Was soll ich nun tun? Soll ich zur Polizei gehen und sagen,
ich hätte von diesem Vorfall gehört und schließe mich einer
Anzeige gegen diese Hausmeisterin an?

Zu den Vorfällen in der eigenen Wohnung wäre eine Strafanzzeige gegen unbekannt sinnvoll, aber am Ende der anzeige kann man der Polizei immer den inoffiziellen Hinweis auf die andere Strafanzeige bzw. die Vermutung geben.

Geben die mir überhaupt eine Info ob da etwas anhängig ist?

Offiziel gibt die Poliezi wohl keine Infos raus, aber je nach Beamten kann man was zwischen den Zeilen raushören.

Und wie kann man die Hausverwaltung in die Pflicht nehmen?
Handeln die nicht grob fahrlässig wenn sie so jemanden weiter
beschäftigen?

Egal ob es fahrlässig ist, wäre es im Interesse der Verwaltung bei Zutreffen der Vorwürfe den Hausmeister loszuwerden.