Angenommen ein Miethaus (12 Mietwohnungen,2Geschäfte) hat einen eigenen Hauswart.Die Kosten belaufen sich auf 4200€ jährlich.Der Hauswart führt jedoch nur Tätigkeiten, wie Rasen mähen, Treppen reinigen(1x wöchentlich) und Schneefegen aus .Für anfallende Reparaturen, werden Firmen beauftragt.Selbst für Glühlampenaustausch!Sind diese Kosten gerechtfertigt?
Vielen Dank im Voraus
Der Völler
„Tach!“ sagt der Bauer, wenn er in die Stadt kommt…
Angenommen ein Miethaus (12 Mietwohnungen,2Geschäfte) hat
einen eigenen Hauswart.Die Kosten belaufen sich auf
4200€ jährlich.Der Hauswart führt jedoch nur
Tätigkeiten, wie Rasen mähen, Treppen reinigen(1x wöchentlich)
und Schneefegen aus .Für anfallende Reparaturen, werden Firmen
beauftragt.Selbst für Glühlampenaustausch!Sind diese Kosten
gerechtfertigt?
Falls mietvertraglich vereinbart und nicht wucherisch (gemessen an
der Ortsüblichkeit, nicht am persönlichem Empfinden), ja.
Gruß - Jaschiii
Hallo,
die Kosten sind aus meiner Sicht korrekt. Reparaturkosten und Glühlampentausch sind nicht umlagefähig. Nimmt der Hausmeister seine Arbeit wirklich genau - incl. Winterdienst - wer Mülleimer entsorgt steht hier nicht, aber wohl auch der Hausmeister - bekommt er im Monat rd. 300 €. In der Woche 75 €. Mir scheint, dass dies nicht zuviel ist.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]