zu folgendem fiktiven Fall hätte ich gerne die Meinung der Experten:
Ein Vermieter (Eigentümer einer Eigentumswohnung) hat die sämtliche anfallenden Hausmeisterkosten als Nebenkosten an den Mieter weitergegeben. Der Mieter ist der Meinung, dass Kosten, die nicht fachlich-technischer Art, sondern eher verwaltender Art sind, nicht umgelegt werden können. Gibt es möglicherweise Urteile in dieser Richtung?
bei Wohneigentumsrecht (WEG) werden alle Kosten des Hausmeisters umgelegt, anders ist dies beim Mietrecht, denn da dürfen alle Verwaltungskosten nicht umgelegt werden.
Ich würde meinem Vermieter schreiben, dass die Höhe der geltend gemachten Hausmeisterkosten so nicht stimmen könne, da Verwaltungsleistungen des Hausmeister/Hauswart im Mietrecht nicht umlagefähig sind und daher bis zur Vorlage anderer Belege ein Abzug von 40 Prozent der Hausmeisterkosten erfolgt.
Mein Vermieter wird sich schon melden, wenn er die Verwaltungsaufwendungen des Hausmeisters bereits herausgerechnet hat.
Zu bemerken ist meiner Meinung nach auch, dass wenn ein ein Punkt der Betriebskostenabrechnung falsch ist, ist die Abrechnung falsch und die Zahlung kann bis zu Erstellung einer korrekten Abrechnung ausgesetzt werden, die jedoch fristgercht einzugehen hat.