Hausmeisterkosten in der NK-Abrechnung

Der Vermieter unterhält ein eigenes Tochterunternehmen welches in allen Wohnanlagen die Hausmeisterarbeiten ausführt.

Im vergleich zum Vorjahr sind die Hausmeisterkosten um ca. 20 % angestiegen bei gleicher Leistung auf einen Stundensatz von 30 €.

Es steht die Vermutung nahe, dass der Vermieter die Monopolstellung seines Tochterunternehmens in den eigenen Wohnanlagen ausnutzt.

Welche Möglichkeiten bestehen um hier entgegenzuwirken?

Desweiteren legt der Vermieter hier auch Kosten der Verkehrssicherungspflicht (Sichtung von Gebäude und Wohnanlage) mit um.

Sind dies typische Betriebskosten welche auf den Mieter umlegbar sind?

Die Hausmeisterkosten können ungelegt werden, wenn das vereinbart ist.
Der Vermieter unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Da der Mieter das nicht nachvolziehen kann, ist er auf die Erläuterung des Vermieters angewiesen. Hohe Preiserhöhungen sollte er also erläutern (können).