Mal angenommen, ein Vermieter möchte bei einem vermieteten Einfamilienhaus einen Hausmeister einstellen.
Im MV wären die Kosten als umlagefähig vereibart. Mir würde es darum gehen, dass die Betriebskosten ja angemessen gehalten werden müssen und ein Hausmeister bei einem Einfamilienhaus nicht unbedingt nötig wäre.
Könnte der Vermieter also auch einen Hausmeister für ein vermietetes Einfamilienhaus einstellen? Oder spricht etwas dagegen?
Wie könnte der Vermieter eine Notwendigkeit begründen?
ehrlich gesagt verstehe ich Dein Anliegen nicht recht.
Mal angenommen, ein Vermieter möchte bei einem vermieteten
Einfamilienhaus einen Hausmeister einstellen.
Warum sollte er das wollen? Ich meine, aus welchem Grund?
Die Mieter müssen doch eh machen, was nötig ist (Straße fegen, Schnee
schippen etc.)
Ich kann keinen Grund für so ein Anliegen erkennen…
Er würde einen Hausmeister einstellen wollen, weil die Mieter dem Vermieter gegenüber nicht sehr nett sind und ihm das Leben schwer machen. Dem Eigentümer wäre es recht, wenn dieses ausziehen.
Ebenfalls erledigen die Mieter nicht alles, was eigentlich in deren Aufgabenbereich fällt.
Das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint. Denn weder sind
wir im
Kindergarten noch ist das ein adäquater Ansatz…
Das sollte man den Mietern sagen!
Der Hausmeister soll in erster Linie einen Blick auf die Mieter haben und zudem einige Gartenpflegearbeiten ausführen, Winterdienst etc.
Er wird schon benötigt! Wie gesagt, die Mieter übernehmen nicht alle Tätigkeiten, die sie machen müßten.
Insofern verstehe ich Eure Antworten in keister Weise!
Wie sollte der Vermieter den Mietern mal eben kündigen? Nach der Rechtslage müssen bestimmte Dinge eingehalten werden, die liegen hier nicht vor.
Der Hausmeister soll in erster Linie einen Blick auf die
Mieter haben und zudem einige Gartenpflegearbeiten ausführen,
Winterdienst etc.
Er wird schon benötigt! Wie gesagt, die Mieter übernehmen
nicht alle Tätigkeiten, die sie machen müßten.
Wenn die Mieter nicht die Ihnen auferlegten arbeiten machen (wobei Gartenpflege ein heikles Thema ist), dann hat der Vermieter meiner Meinung nach auch bei einem Einfamilienhaus das Recht, einen Hausmeisterdienst in Anspruch zunehmen.
Zumindest für die Pflege der Gewege, da gerade bei nicht vorhandenem Winterdienst ja der Hausbesitzer für etwaige Schäden anderer aufkommen muss.
Allerdings sollte wie bei allen Änderungen hier erst mal eine Mahnung mit Fristsetzung geschrieben werden.