Gibt es eine allgemeine Regelung wie die Hausmeisterkosten bei der Nebenkostenabrechnung umzulegen sind? Möglich wäre ja nach Anteil (in 1000stel bei Eigentumswohnungen) oder nach Wohnung?
Eigentlich macht er ja nicht mehr für eine große und weniger für eine kleine Wohnung… insofern erscheint mir nach Wohnung die logischste Variante.
Vielen Dank für Tipps