Mal folgenden Fall angenommen:
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Das Haus liegt in einer verkehrsberuhigten Zone, in denen die Hauseigentümer und Mieter selber für die Straßenreinigung und Winterdienst sorgen müssen. Es fallen keine Straßenreinigungsgebühren an.
Die Einliegerwohnung ist vermietet, im Mietvertrag steht:
„Die Reinigung der Allgemeinflächen … Treppen, Haustüren usw, wird von einem vom Vermieter beauftragten Unternehmen durchgeführt und die hierdurch entstehenden Kosten auf die Mieter umgelegt.“
„Soweit nicht von der Gemeinde durchgeführt, obliegt den Mietern die Reinigung des Bürgersteiges und der Straße, einschließlich der Beseitigung von Schnee und Eis…gemäß der im Hause vorgesehenen Regelung. Alle berechtigten Kosten dieser Maßnahme, insbesondere der Winterwartung, können auf die Mieter umgelegt werden. …“
Obwohl mehrfach angesprochen, reinigt der Mieter weder seine Treppe noch die Straße, noch führt sie Winterwartung durch. Dies wird vom Vermieter alleine durchgeführt, da er auch dafür haftet.
Frage: Darf der Vermieter für diese Dienstleistung nun eine Aufwandspauschale in der Nebenkostenabrechnung abrechnen? Oder darf er das nur, wenn er eine Fremdfirma mit diesen Arbeiten beauftragt hat?