Hausmeisterpflichten in Eigentumswohnung

liebe wwwler,

eigentlich geht es bei mir konkret um ein wasserproblem in der eigentumswohnung, aber damit verbunden auch um die pflichten des von der hausverwaltung eingesetzten hausmeisters…
komm gestern aus dem urlaub und siehe da- hab kaum wasser, die wasserhähne geben nur tröpfelnd kaltes wasser ab…
der hausmeister sagt, die rohre wären durchgespült worden und es sitzt wahrscheinlich irgendwo schmutz im rohr, ich habe die siebe bereits abgenommen, aber nix verwunderliches entdeckt. da ich ie eigentümerin bin, wehrt sich der hausmeister mir zu helfen oder einen installateur zu rufen. das könne er nur bei mietern machen. dabei zahle ich den hausmeister auch! ich müsse mich selbst kümmern. super.

wer hatte schon ähnliche probleme und weiß rat?
lieben dank, isa

Hi isa,

wie bereits in einem anderen Brett: Wende Dich an die Hausverwaltung. Sie ist im Rahmen der WEG zuständig. Sie kann auch dem Hausmeister Weisungen erteilen oder, da es sich um eine Problematik des ganzen Hauses handelt, zumindest dadurch ausgelöst wurde, sind die Kosten im Rahmen der WEG offensichtlich zu tragen.

Gruss Günter

eigentlich geht es bei mir konkret um ein wasserproblem in der
eigentumswohnung, aber damit verbunden auch um die pflichten
des von der hausverwaltung eingesetzten hausmeisters…
komm gestern aus dem urlaub und siehe da- hab kaum wasser, die
wasserhähne geben nur tröpfelnd kaltes wasser ab…
der hausmeister sagt, die rohre wären durchgespült worden und
es sitzt wahrscheinlich irgendwo schmutz im rohr, ich habe die
siebe bereits abgenommen, aber nix verwunderliches entdeckt.
da ich ie eigentümerin bin, wehrt sich der hausmeister mir zu
helfen oder einen installateur zu rufen. das könne er nur bei
mietern machen. dabei zahle ich den hausmeister auch! ich
müsse mich selbst kümmern. super.

wer hatte schon ähnliche probleme und weiß rat?
lieben dank, isa

dankie, günter o.w.T.

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