Hausmeistervertrag

Hallo,
ein Mieter möchte den Hausmeistervertrag auf Grund der Betriebskostenabrechnung sehen und als Kopie haben. Ich bin der Meinung, das das nicht geht, da es sich hier um eine persönliche Sache (Arbeitsvertrag eines Mitarbeites) handelt, die keinen Mieter etwas angeht.
Wie ist die Lage bzw. Meinung?
Gruß Gerold

Hallo,
ein Mieter möchte den Hausmeistervertrag auf Grund der
Betriebskostenabrechnung sehen und als Kopie haben. Ich bin
der Meinung, das das nicht geht, da es sich hier um eine
persönliche Sache (Arbeitsvertrag eines Mitarbeites) handelt,
die keinen Mieter etwas angeht.

Der Hausmeister wird zwar von den Eigentümern bzw. dem Verwalter angestellt, aber durch die Mieter bezahlt. Deshalb haben die Mieter sehr wohl Einblicksrecht (aber kein Anrecht auf eine Kopie) in den Vertrag wie auch in alle anderen Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung.

Wolfgang D.