Hallo, ich habe im Internet nachgeforscht wg. Hausmeisterverträge. Dann habe ich ein Mustervertrag in der Art „Geschäftsbesorgungsvertrag“ gesehen und in der Art „Anstellungsvertrag“.
Nun würde ich gerne wissen, was denn der Unterschied zwischen Geschäftsbesorgungs- und Dienstvertrag/Anstellungsvertrag ist. Leider ist das nicht mein Fachgebiet.
Vielleicht kann mir jemand anhand eines Beispiels (Hausmeister) das Ganze erklären. Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
ohne nähere Angaben kann hier nichts mit Sicherheit gesagt werden,
aber „Geschäftsbesorgungsvertrag“ deutet auf eine selbstständige Tätigkeit hin, „Anstellungsvertrag“ auf eine abhängige Beschäftigung (= AN). Allerdings sind die Überschriften rechtlich nicht entscheidend, sondern der konkrete Inhalt der einzelnen Verträge. Die müssen dann halt vor Vertragsschluß vor Ort durch einen Fachmenschen (RA) geprüft werden. Eine durchaus lohnende Investition.
&Tschüß
Wolfgang
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