Hausmeistervertrag

HAUSMEISTERVERTRAG

Nehmen wir mal den folgenden Fall an:

Es gibt jemanden(Vermieter V) der sein Haus vermieten will an 5 Personen (Mieter1-5) mit nur 1 Mietvertrag).

Vermieter V hat sich mit den Metern darauf geeinigt, dass V keinen Hausmeister beauftragt, sondern einer /oder alle der Mieter1-5 diese Aufgabe übernimmt/übernehmen.

Er/Sie (Mieter1-5) kümmert/kümmern sich um kleinere Reparaturen und gibt (Vermieter V) bei größeren Aufgaben Bescheid, organisiert dann nach Abstimmung mit (Vermieter V) einen Fachmann und schickt (Vermieter V) die Rechnung dafür zu.

Nun die Fragen:

  1. Wie kann diese Regelung im Mietvertrag festgehalten werden? (Textvorschlag/Wortlaut)
    2a) Muß ein gesonderter Hausmeister-Vertrag zwischen (Vermieter V) und dem/den (Mieter1-5) abgeschlossen werden.
    2b) Wenn ja, wie sieht dieser aus.
  2. Welche „sonstigen Vereinbarungen“ sind dazu im Mietvertrag nötig?

Ich freue mich auf Deine Anwort,
Vielen Dank schonmal.

[MOD] Ich habe die Überschrift geändert, da Großbuchstaben als „Schreien“ gewertet werden können, und mir sind Leute bekannt, die solche Artikel erst gar nicht öffnen :smile:

hallo,

  1. Wie kann diese Regelung im Mietvertrag festgehalten werden?

indem man unter besondere vereinbarungen schreibt, der mieter übernehme unentgeldlich folgende arbeiten*): … und sei berechtigt folgende arbeiten: … für rechnung des vermieters ausführen zu lassen.

*) die er ansonsten über die nebenkosten mit bezahlen müßte

lg dev

an eine Gruppe z.b.: GBR Re^2: Hausmeistervertrag
Hallo,
ich danke Dir für Deine Antwort.

a) siehe oben, der vermieter (V) will an mehrere Mieter vermieten die alle zusammen in einem Vertrag unterschreiben.
Sagen wir z.b.:
Hr. Müller, Fr. Meier, Hr. Schultze, und Frau Schmitt.
Ich lass man sollte die irgendwie als „Gruppe“ GBR bezeichen
Frage: Wie genau muesste es hier heissen ?

b) Wenn nun wie unter a) die Mieter als eine Gruppe definiert sind,
wie kann dann die Übernahme der Hausmeistertaetigkeit durch die „Gruppe“
in den Mietvertrag mit eingebunden werden ?
Frage: Wie ist hier konkret zu formulieren ?

c)Unter welchen Bedigungen ist ein seperater
Hausmeistervertrag sinnvoll ?

Danke Dir und allen die es lesen und antworten,
schoenen Gruss
phpbox

HAUSMEISTERVERTRAG

Nehmen wir mal den folgenden Fall an:

Es gibt jemanden(Vermieter V) der sein Haus vermieten will an
5 Personen (Mieter1-5) mit nur 1 Mietvertrag).

Vermieter V hat sich mit den Metern darauf geeinigt, dass V
keinen Hausmeister beauftragt, sondern einer /oder alle der
Mieter1-5 diese Aufgabe übernimmt/übernehmen.

Er/Sie (Mieter1-5) kümmert/kümmern sich um kleinere
Reparaturen und gibt (Vermieter V) bei größeren Aufgaben
Bescheid, organisiert dann nach Abstimmung mit (Vermieter V)
einen Fachmann und schickt (Vermieter V) die Rechnung dafür
zu.

Nun die Fragen:

  1. Wie kann diese Regelung im Mietvertrag festgehalten werden?
    (Textvorschlag/Wortlaut)
    2a) Muß ein gesonderter Hausmeister-Vertrag zwischen
    (Vermieter V) und dem/den (Mieter1-5) abgeschlossen werden.
    2b) Wenn ja, wie sieht dieser aus.
  2. Welche „sonstigen Vereinbarungen“ sind dazu im Mietvertrag
    nötig?

Ich freue mich auf Deine Anwort,
Vielen Dank schonmal.

hallo

nun eigentlich giebt es keinen HAUSMEISTERMIETVERTRAG
mann kann den mietvertrag an den arbeitsvertrag binden und umgekehrt
auch kostenlose arbeiten sind versicherungspflichtig außer den normalen pflichten eines mieters
textvorschlag

die mieter 1-5 verpflichten sich die im arbeitsvertrag aufgeführten arbeiten auszuführen
sollte der arbeits-oder mietvertrag von irgend einer seite nicht erfüllt werden so tritt die kündigung beider verträge in kraft
es müssen einzelne verträge abgeschlossen werden mit den jeweiligen gesetzlichen regelungen
ein kann das andere aushebeln das geht nicht
wichtig ist das sie auch eine schriftliche legimitation als verwalter haben um geschäftliches für den vermieter zu regeln sonst können sie schnell als auftraggeber auf der rechnung sitzenbleiben

wie gesagt ich habe noch kein rechtssicheres formular für HAUSMEISTERMIETVERTRÄGE gefunden

wenn sie noch fragen haben mailen sie ruhig

mfg steffen

hallo und danke dir dev
so werde ich es mal aufsetzen
schoenen gruss von der phpbox

hallo,

a) siehe oben, der vermieter (V) will an mehrere Mieter
vermieten die alle zusammen in einem Vertrag unterschreiben.
Sagen wir z.b.:
Hr. Müller, Fr. Meier, Hr. Schultze, und Frau Schmitt.

sinnvoll dürfte in einem solchen fall sein: V vermietet an (aufzählung der personen) im folgenden M …

b) Wenn nun wie unter a) die Mieter als eine Gruppe definiert
sind, wie kann dann die Übernahme der Hausmeistertaetigkeit durch
die „Gruppe“ in den Mietvertrag mit eingebunden werden ?

M übernimmt die tätigkeiten (womit dann egal wäre, wer aus der gruppe es macht)

c)Unter welchen Bedigungen ist ein seperater
Hausmeistervertrag sinnvoll ?

dürfte nur dann sinnvoll sein, wenn der „hausmeistervertrag“ unabhängig vom fortbestand des mietvertrages gelten soll.

lg dev