Nehmen wir mal den folgenden Fall an:
Es gibt jemanden(Vermieter V) der sein Haus vermieten will an 5 Personen (Mieter1-5) mit nur 1 Mietvertrag).
Vermieter V hat sich mit den Metern darauf geeinigt, dass V keinen Hausmeister beauftragt, sondern einer /oder alle der Mieter1-5 diese Aufgabe übernimmt/übernehmen.
Er/Sie (Mieter1-5) kümmert/kümmern sich um kleinere Reparaturen und gibt (Vermieter V) bei größeren Aufgaben Bescheid, organisiert dann nach Abstimmung mit (Vermieter V) einen Fachmann und schickt (Vermieter V) die Rechnung dafür zu.
Nun die Fragen:
- Wie kann diese Regelung im Mietvertrag festgehalten werden? (Textvorschlag/Wortlaut)
2a) Muß ein gesonderter Hausmeister-Vertrag zwischen (Vermieter V) und dem/den (Mieter1-5) abgeschlossen werden.
2b) Wenn ja, wie sieht dieser aus. - Welche „sonstigen Vereinbarungen“ sind dazu im Mietvertrag nötig?
Ich freue mich auf Deine Anwort,
Vielen Dank schonmal.