ich habe ein Mietshaus und beschäftigte dort offiziel einen Hausmeister. Mit diesem habe ich einen Vertrag geschlossen, das er vergünstigt wohnt, seine Lohn also nicht bar sondern in Sachleistung ausbezahlt bekommt.
Ich lege die Summe auf die anderen Mieter um.
Nun möchte ein Mieter diesen Vetrag einsehen.
Ich muss dazu sagen, dass es um diese Summe schon eine Gerichtsverhandlung gab und wir dem Hausmeister seinen Bezug lt. Gericht kürzen mußten, dies haben wir den Mietern gutgeschrieben.
Nun möchte ein ausgezogener Mieter, der rückwirkend eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat, dieses Vertrag einsehen.
Ich habe ihm das Aktenzeichen des Gerichtes gegeben, da er über einen Rechtsanwalt korrospondiert, dem Gericht liegt dieser Vertrag vor.
Muss ich diesen Vetrag dem Meiter zugänglich machen ??
ja Du musst den Vertrag zur Einsichtnahme überlassen. Pro Seite Kopie darfst Du - entspricht der Rechtssprechung 0,25 EUR verlangen.
Grüsse Günter
ich habe ein Mietshaus und beschäftigte dort offiziel einen
Hausmeister. Mit diesem habe ich einen Vertrag geschlossen,
das er vergünstigt wohnt, seine Lohn also nicht bar sondern in
Sachleistung ausbezahlt bekommt.
Was bedeutet, dass ie Differenzen zwischen Miete und geringerer Miete die Kosten des Hauswartes darstellen zzgl. Steuer und Sozi. Aber, wer so den Hausmeister bezahlt, lässt den Hausmeister auch meist Arbeiten vornehmen, die nicht zur Tätigkeit des Hausmeister gehören und vom Vermieter zu zahlen sind. Die Kontrollgäng eim haus sind Verwaltungskosten, die Überprüfung der Heizung ebenso, wenn im Treppenhaus Glühbirnen ausgetauscht werden, sind dies keine umlagefähigen Kosten. Und, und, und… . Du musst Dir notfalls eine Kürzung bis zu 30 % gefallen lassen.
Ich lege die Summe auf die anderen Mieter um.
Nun möchte ein Mieter diesen Vetrag einsehen.
Ich muss dazu sagen, dass es um diese Summe schon eine
Gerichtsverhandlung gab und wir dem Hausmeister seinen Bezug
lt. Gericht kürzen mußten, dies haben wir den Mietern
gutgeschrieben.
Nun möchte ein ausgezogener Mieter, der rückwirkend eine
Nebenkostenabrechnung erhalten hat, dieses Vertrag einsehen.
Ich habe ihm das Aktenzeichen des Gerichtes gegeben, da er
über einen Rechtsanwalt korrospondiert, dem Gericht liegt
dieser Vertrag vor.
Muss ich diesen Vetrag dem Meiter zugänglich machen ??
Das AZ würde mich auch nicht interessieren. Dass Dein ehemaliger Mieter etwas anderes sucht als im Gerichtsverfahren besprochen wurde, dürfte Dir wohl ersichtlich sein.
Wenn Du Dich weigerst, den Vertrag zugänglich zu machen,muss der Mieter die Nebenkostennachzahlung solange bis Du Einsicht gewährt hast nicht zahlen.