Hausnummern

Guten Tag!

Angenommen, die Schlossstraße mit den Hausnummern 1-120 wird aus irgendeinem Grund geteilt, so dass sie nur noch bis Haus Nr. 90 reicht, und die Fortsetzung ist dann neuerdings die Gartenstraße.
Ist es da zwingend notwendig, die Häuser 91-120 der Schlossstraße/alt umzunummerieren als 1-30 der Gartenstraße oder gibt es auch die Möglickeit, dass sie die alten Nummern behalten, so dass die Gartenstraße dann eben mit Nr. 91 beginnt?

Bitte versteht mich recht: Ich wünsche keine Diskussion über Praktikabilität o. ä., sondern die Mitteilung der Rechtslage. Falls die Gesetzgebung bezügl. der Straßennamen in das Landesrecht fällt,- es handelt sich um Bayern.
Ihr Experten hier könnt mir sicher auch mitteilen, wo ich das nachlesen kann.

Mit dem besten Dank und freundlichen Grüßen!
H.

Hallo!

Der Wunsch erschließt sich mir nun überhaupt nicht. Mit neuem Straßennamen wäre man einverständen,aber die alte Nummer soll bleiben ?
Nur damit man seine teure schmiedeeiserne Hausnummer behalten kann ?

In solchen Situation schreihen die Anwohner des abgetrennten Straßenteils regelmäßig auf,wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Kosten und Mühen,die neue Adresse allen Kunden,Freunden und Bekannten mitzuteilen.
Neues Briefpapier,neue Stempel,Ausweise usw.

Das bestimmt ausschließlich die Gemeinde vor Ort. Und sie richtet sich dabei sicherlich an allgemeinen Grundsätzen,wie man Straßen und Hausnummern anordnet.
Grundsätzlich könnte sie die Nummerierung so lassen,es gibt m.E. keine Verordnung oder gar Gesetz(Land/Bund) die es verbietet oder anordnet.

mfG
duck313

Hallo!

Der Wunsch erschließt sich mir nun überhaupt nicht. Mit neuem
Straßennamen wäre man einverständen,aber die alte Nummer soll
bleiben ?
Nur damit man seine teure schmiedeeiserne Hausnummer behalten
kann ?

Genau um solche Antworten ging es mir nicht. Ich wiederhole:
Bitte versteht mich recht: Ich wünsche keine Diskussion über Praktikabilität o. ä., sondern die Mitteilung der Rechtslage.

Das bestimmt ausschließlich die Gemeinde vor Ort.

Nein! Dafür gibt es eine Gesetzgebung, und ich habe deutlich genug ausgedrückt, dass ich wissen will, was darin bestimmt ist.

Und sie
richtet sich dabei sicherlich an allgemeinen Grundsätzen,wie
man Straßen und Hausnummern anordnet.
Grundsätzlich könnte sie die Nummerierung so lassen,es gibt
m.E. keine Verordnung oder gar Gesetz(Land/Bund) die es
verbietet oder anordnet.

Mit sicherlich und könnte und m.E. bin ich so schlau wie zuvor.

Freundlichen Gruß!
H.

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BayStrWG + Gemeindesatzung
Hallo,

Ist es da zwingend notwendig, die Häuser 91-120 der
Schlossstraße/alt umzunummerieren als 1-30 der Gartenstraße
oder gibt es auch die Möglickeit, dass sie die alten Nummern
behalten, so dass die Gartenstraße dann eben mit Nr. 91
beginnt?

duckxx hat schon recht. Das bestimmt alles die Gemeinde.

sondern die Mitteilung der Rechtslage.
es handelt sich um Bayern.

Auf dieser Seite:
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/le…

heißt es im letzten Absatz:
„Die Gemeinden sollen die Hausnummerierung durch Satzung regeln, …“

und unter diesem Absatz findest Du auch die Rechtsgrundlage zum Anklicken:
Art. 52 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.

Ein Beispiel für eine solche Gemeindesatzung:
http://www.kirchham.de/fileadmin/Dateien_Kirchham/Bi…

Dort heißt es:
„§6
(1) Die Nummerierung der Häuser wird von der Gemeinde festgelegt.
(2) Die Straßen sind mit Namen zu versehen und die Nummerierung der
einzelnen Häuser der Straße hat jeweils mit 1 fortlaufend zu beginnen.“

Da muß man wohl als erstes einen Blick in die eigene Gemeindesatzung werfen, um zu schauen, ob das dort genauso streng („hat… mit 1 …“) formuliert ist oder ob es dort Spielraum gibt durch z.B. eine Kann-Bestimmung.

Gruß

Lesestoff zu Umnummerierungen
von einem Jura-Prof:

http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura.2…

ab Seite 10

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