Hausnummern Beleuchtungs Pflicht

Hallo!

Mücke kommt doch aus Hamburg.

Dort ist es in Mehrfamilienhäusern Pflicht eine beleuchtete (genauere hinterleuchtete) Hausnummern bestimmter Größe(Sichtweite) anzubringen und vorzuhalten.
Das dient der schnellen „Findung“ von Hauseingängen für Rettungskräfte.

Und wenn es Pflicht ist dann muss es auch zügig instandgesetzt werden.
Allerdings findet kaum eine Kontrolle statt, es wäre also an den Bewohnern, den Fall beim Vermieter, Hausmeister anzuzeigen und erst danach bei Nichtreaktion bei der zuständigen Baubehörde ggf. Ordnungsamt.

MfG
duck313

Guten Tag ihr lieben,

habe mal ne kurze frage, an unserm Hausblock brennen div. Eingangsleuchten schon ca. 1 Monat lang nicht, evtl, Birne oder Zuleitung def.
Jetzt die frage, gibt es eine Beleuchtungs Pflicht für den Vermieter, und wie lange kann er sich Zeit lassen für die Reparatur ???

Gruß
Mücke
Schönes Wochenende.

Hallo,
ach, es gibt keine Pflicht? Hat man den §126 (3) des Baugesetzbuches aufgehoben? :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo,
ob es eine Beleuchtungspflicht gibt, kommt auf das Bundesland und die Kommune an, in der sich die Nummer befindet. Ich kann mir aber keinen Beleuchtungszwang vorstellen (zB wegen eines Stromausfalls bei Brand udgl.))

Nach §126 (3) BauGB gibt es nur die Pflicht, eine Nummer anzubringen und einen Verweis auf Landesrecht. Wie das aussehen kann, kannst Du z.B. hier

https://www.viersen.de/c125716c0029a475/files/03-10_sicherheit_und_ordnung_obv.pdf/$file/03-10_sicherheit_und_ordnung_obv.pdf

exemplarisch für die Stadt Viersen in NRW sehen.

Gruß vom
Schnabel

Hi

Wenn es das wirklich gibt , dann schert sich keiner darum und es kontrolliert niemand .

Ich bin beruflich im Kundendienst tätig , brauche also die Hausnummer um den Kunden der mich/unsere Firma beauftragt hat zu finden.

was glauben Sie wie oft ich das Auto irgendwo abstelle und dann bei mehreren Häusern klingele und frage ob jemand meinen Kunden kennt .
letztens suchte ich in Wiesbaden , Mauerstrasse 4 .
Es gab noch nicht einmal ein Strassenschild das die Mauerstrasse anzeigt und diese Strasse hat geschätzt ungefähr 80 Häuser und nicht ein Haus davon hat eine Hausnummer

Ich suche jede Woche zwischen 5 - 8 Kunden wo in einem ganzen Strassenzug nur gelegentlich Hausnummern angebracht sind

wie ich schon sagte : Dieses Gesetz gibt es wohl nur auf dem Papier , keiner kontrolliert ist , möglicherweise ist es auch nicht bekannt , denn die Baugesetzordnung liest auch nicht jedermann , zumal die sogar eigentlich an allen Gewerblich genutzten Gebäuden fehlt die es ja dann eigentlich wirklich wissen müssten da diese Objekte ja doch von Bauleitern betreut werden.

gruss

Hallo,
ja, das „gibt es wirklich“. Es ist keine Verschwörung :wink:

Die Hausnummernbefestigung ist Teil der Gebrauchsabnahme des Bauordnungsamtes. Das wird natürlich nur „überprüft“, wenn es Ärger gibt. Wir leben nicht im Stasi-Staat. Aber es steht Ihnen frei, das örtliche Bauordnungsamt darauf hinzuweisen. Es passiert Ihnen auch nichts :wink:

Bei genehmigunspflichtigen Umbauten oder Umnutzungen wird das kontrolliert, sonst nicht. Die Leute da haben andere Sorgen (zB die Überwachung des Brandschutzes). Der Rettungsdienst hat im Zweifel die Liegenschaftskarte des Katasteramtes an Bord oder jemand auf der Leitstelle, der sie hat. Die empfehle ich Ihenn übrigens auch, wenn Sie das nächste mal was suchen :wink:

Gewerblich genutzte Gebäude werden nicht von Bauleitern betreut (außer sie werden umgebaut ;-)). Das sind entweder Eigentümer wie „Du und Ich“ oder sog. Asset- oder Facility-Manager, auf Deutsch: „Hausmeister mit BWL-Studium“. Die haben andere Sorgen, als sich ihre Fassade mit Nummern „zu verschandeln“. Da macht ein beleuchtetes „TK Maxxx“- oder „Primark“-Schild schon mehr her, oder? :wink:

Gruß vom
Schnabel

Auch Herr Google hat an der Stelle eine Wissensluecke.

Hallo,
selbst dann wuerde es helfen. Die Nachbarhaeuser haben oft Nummern, so dass man oft zB zwischen 58 und 62 auch die Hausnummer raten kann.
Gruss Helmut

Hallo,
das ist sicher richtig und wie ich mitlerweile von Duck gelernt habe, in Hamburg gebräuchlich.
Wieder was gelernt :smile:
Gruß vom
Schnabel

Wenn die „Straße“ eine „Gasse“ ist, kann man in Wiesbaden lange danach suchen :wink: Egal ob mit oder ohne Hausnummer :wink: (in Wiesbaden gibt es offenbar nur eine Mauergasse, aber keine Mauerstraße)

Hi

Wenn mal eine zwischendrin fehlt , weil gerade renoviert , ein Baum davor steht oder ähnliches … das meine ich nicht , Rückwärtsgang rein und 30 Meter retur , mein Gott …

Beispeilweise in Nomborn , da sagt mein Navi die nächste Rechts : Strassenschild Fehlanzeige
Ich fahre die Strasse langsam durch und suche die Hausnummer 8 von geschätzten 30

Oh da hängt die 12 , also 2 Häuser zu weit , fahre an weiteren Häusern vorbei und wende am Wendehammer und klingele bei der vermeintlichen 8 .

entschuldigung , hier sind sie falsch , das ist Haus 16

Also habe ich wieder am Strassenanfang gewendet und bin zur vermeintlichen richtigen 8 gefahren , denn es hing wirklich in der ganzen Strasse nur die 12 .

Ich klingelte : entschuldigung , das ist Nebenan , hier das Haus ist 10 B

gruss

Hi

So wie sich das liest , kennen Sie sich in Wiesbaden aus
Wenn Sie denn mal zeit haben , es gibt laut Strassenschild weder eine Mauergasse noch eine Mauerstrasse , es gibt nämlich noch nicht einmal ein Strassenschild

Wenn Sie mal in der Ecke zu tun haben , das ist der Lotto Kiosk im Dern’chen Viertel den ich gesucht habe , schauen sie sich die Gegebenheiten dort vor Ort mal an

Irgendwelche Planungsunterlagen vom Katasteramt mit zu nehmen , guter Witz , wir betreuen einen Radius von 100 km ab Standort unserer Firma

gruss

Beleuchtung der Hausnummern , nein , es gibt noch nicht einmal eine Pflicht eine Hausnummer anzubringen.
Das ist zwar ärgerlich und kann im Notfall wenn der Notarzt 5 x hin und her fährt leben kosten , aber es gibt keine Gesetzliche Regelung das eine Hausnummer angebracht werden muss , geschweige dann , das diese Beleuchtet sein muss .

sollten es jedoch Beleuchtungseinrichtungen des Fluchtweges sein , die werden beim sozialen Wohnungsbau jährlich geprüft ähnlich Tüv und dieser setzt eine Frist bis wann diese Notbeleuchtung instand gesetzt werden muss

gruss

Hallo,
ich mache keine Witze, wenn es um Katasterämter geht :wink: Und klar, ich habe immer alle digital aufbereiteten Katasterkarten bei mir. Nennt sich Internet…

Alle größeren Städte haben mittlerweile ihre Liegenschaftskarte ins Netz gestellt :wink:

Im seltsamen Hessen zB hier: Geoportal Hessen - Startseite

Gruß vom
Schnabel

Hallo duck313,

mal ein Lob an Dich.

Aber sag mal, hast du nicht irgendwelche Behördliche (Kopien) unterlagen, wo ich das mal nachlesen und Kopieren kann.

Herzlichen Dank

Gruß
Mücke. :blush:

Hallo!

Hamburger Bauordnung (HBauO) § 19, Absatz 5

"Gebäude sind mit einer vom öffentlichen Weg aus gut erkennbaren Hausnummer zu kennzeichnen; bei Gebäuden mit Aufenthaltsräumen muss die Hausnummer beleuchtbar sein. "

Nun könnte man ja daraus entnehmen, beleuchtbar ist sie, aber muss sie nachts auch dauerleuchten ?
Dazu finde ich im Moment nichts auf die Schnelle. Meines Erachtens nach hat es aber Ausführungsbestimmungen zum § 19 in dem das stehen wird.
Auch Details zu Größe der Nummernleuchten. Und dem Unterschied zw. Einzelhaus und Wohnblock.

MfG
duck313

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