Hausnummernänderung durch Gemeinde

Hallo,
heute habe ich durch den Postboten erfahren, dass in unserer Strasse die Hausnummern komplett zum 01.01.2006 geändert wurden. Da ich als Eigentümer und der zweite Eigentümer nicht durch die Gemeinde informiert wurden, erkundigte ich mich bei dem zuständigen Bauamt und Sachbearbeiter. Hier stellte sich heraus, dass dieser Sachbearbeiter einen ehemaligen Eigentümer, der seit Mitte 2000 aus dem Grundbuch ausgetragen ist, im August 2005 angeschrieben hat. Da wir eine Pension auf dem Grundstück betreiben, ist diese Info für Geschäftspapiere etc. sowie mit den verbundenen Auflagen des Beschlusses ja nicht ganz unwichtig. Ist das zulässig, bei einem solchen Beschluss durch die Gemeinde und mehreren im GB eingetragen Eigentümern nur einer und dann auch noch der falsche, der längst ausgetragen ist, angeschrieben wird?
Danke für eine Antwort.

Na ja
Hallo,

und selbst wenn unzulässig, die Nummer wird geändert. Denn zur Grundbuchpflege ist das Grundbuchamt zuständig und nicht das Bauamt.

Aber mal ehrlich, wenn meine Hausnummer abgeändert wird, dann nicht nur meine sondern auch die vom Nachbar. Small Talk scheint bei Euch nicht aktuell zu sein.

Christian