Hausordnung

Hallo,

was für Möglichkeiten haben Mieter- wenn sich deren Nachbarn nicht an die Hausordnung halten? Meldung bei der Gesellschaft nichts bringt.

Z.b.
Das Schleudern der Waschmaschine nachts um 0:00h dringt durch die ganze Wohnung. Auch an Sonn+ Feiertagen,

Handwerkliche Tätigkeiten auch an Sonn+ Feiertagen sowie zu Ruhezeiten

Übermäßige laute Musik

Sowie nächtliches Möbelrücken,

Eigentlich mag der Mieter seine Wohnung nicht mehr benutzen.

Hallo Catty,

was für Möglichkeiten haben Mieter- wenn sich deren Nachbarn
nicht an die Hausordnung halten? Meldung bei der Gesellschaft
nichts bringt.
Eigentlich mag der Mieter seine Wohnung nicht mehr benutzen.

Die Antwort ergibt sich eigentlich von selbst, oder?

Ich will dich hier nicht veräppeln, wenn du also noch eine andere Möglichkeit gesucht hast, definier das nochmal klar. Aber von der Ausgangsschilderung sehe ich da nix, als umziehen.

Gruß!

Horst

Hi,

in solchen Fällen kann mit Mietminderung(en) reagiert werden. Damit wird der Vermieter zum Handeln gezwungen.
Hier wäre dann aber dringend eine Einzelfallberatung angezeigt! Kostengünstig kann dies bei dem örtlichen Mieterverein geschehen.

Gruß Stefan

was für Möglichkeiten haben Mieter- wenn sich deren Nachbarn
nicht an die Hausordnung halten? Meldung bei der Gesellschaft
nichts bringt.

Z.b.
Das Schleudern der Waschmaschine nachts um 0:00h dringt durch
die ganze Wohnung. Auch an Sonn+ Feiertagen,

Handwerkliche Tätigkeiten auch an Sonn+ Feiertagen sowie zu
Ruhezeiten

Übermäßige laute Musik

Sowie nächtliches Möbelrücken,

Eigentlich mag der Mieter seine Wohnung nicht mehr benutzen.

Hallo Horst,

dieser Gedanke ist seit längerer Zeit da- nur die Wohnungen in der Preislage nicht- so das es mit der Umsetzung hapert.

Gruß

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Hallo!

Ich will dich hier nicht veräppeln, wenn du also noch eine
andere Möglichkeit gesucht hast, definier das nochmal klar.
Aber von der Ausgangsschilderung sehe ich da nix, als
umziehen.

Also das sehe ich mal ganz klar anders. Der VM ist zur vertragsmäßigen Gebrauchsüberlassung verpflichtet und überlaute Mieter sind eigentlich das Problem des Vermieters und nicht des Mieters. Die Idee mit der Minderung was schon passend. Aber vorher den Mieterverein mal anzusprechen wird nicht schaden.

Florian.

Hallo Catty,

meine Antwort bezog sich natürlich auf das subjektive Empfinden des Mieters, der eigentlich keine Lust mehr hat, dort zu wohnen.

Rechtlich stimme ich da Goosy und Florian zu. Empfehlenswert ist auch, ein Lärmprotokoll zu führen, um das Ausmaß der Störung zu dokumentieren.

Die Mietminderungsquote bei Lärmbelästigung liegt meist zwischen 5% und 10%.

Gruß!

Horst

Hallo catty,

also die Miete würde ich nicht mindern, sondern meinen Vermieter auffordern, den Störenfried auf die Hausordnung hinzuweisen.

Im Kern läuft es darauf hinaus, dass der Vermieter den Störenfried rausklagen muss, damit Du wieder ruhig schlafen kannst.

Du musst aber mitarbeiten und ein Lärmprotokoll erstellen(wann,wo,welches Geräusch)und am besten mit Zeugen.

Sprich nochmals mit dem Vermieter.

Also sollte die Hausverwaltung wirklich nicht aktiv werden, dann kannste auch die Miete mindern. Bringt Dir aber auch keinen Schlaf.

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