Hausordnung

Hallo zusammen!

Es gibt ein problem. Jemand hat eine Wohnung mit einem Balkon(rechteckig, ca 2qm) im ersten Stock, der sich auf einem Dach(begrünt, flach) befindet. Unter diesem Dach befindet sich unter anderem nichts, ein HL, ein Biomarkt. Die Wohnanlage hat drei Stockwerke ca 18Wohnungen. Jemand zog vor 1Jahr ein und schraubte ein Balkongitter ab um auf dem Dach Unkraut zu jähten, Müll anderer Mieter zu entfernen, 3Agaven auf Bohrkernen dezent zu plazieren, unmittelbar am Balkon(allerdings ausserhalb) diverse Kräuter, Tomaten und Wein anzupflanzen(in Töpfen!). So, sieht alles ganz nett aus, bis gestern!

Da ist jemand am giessen und zwei Personen stehen auf dem Dach und fordern jemand auf die Pflanzen usw. sofort zu entfernen, bzw auf den Balkon zu stellen. Die zwei Personen sind von der Hausverwaltung. Auf die Frage warum, Antwort: auf dem Dach sei eine Folie(is da wirklich) und die würde durch die Pflanzen/Töpfe beschädigt, wenn das passiere wäre eine Rechnung von€100000 fällig.Jemand geht nicht näher darauf ein, wie Pflanzenkübel eine 5cm tiefliegende Folie beschädigen könnte, aber jemand wundert sich.
Klar zahlt jemand nicht für das Dach Miete, aber es stört doch auch niemand, im Gegenteil, sieht eher hübsch aus. Der Müll wird entfernt, Unkraut gerupft, es wachsen mittlerweile sogar Walderdbeeren.

Jemand hat jetzt alles auf den Balkon gestellt(is jetz voll!!)…

Typen von der Hausverwaltung sagen zu jemand er muß das Balkongitter wieder anbringen.
Nun zur eigentlichen Frage: warum??? Für den Balkon wird doch Miete gezahlt, folglich kann man doch damit machen was man will, solange der Ursprungszustend wieder hergestellt werden kann. Ok, das Gitter steht auch an der Hauswand auf dem Dach. Aber könnte ja auch im Keller stehn. Muss jemand dieser Anweisung Folge leisten? In der Hausordung is nix zu lesen und schriftlich kam (bisher!) auch noch nix!

Danke für Antworten!

Sebastian

P.s: Sowas kanns doch auch nur im Bürokratendeutschland geben!!! In jedem andern Land wäre sowas doch sch…egal. Und da wundern sie sich, wenn alle mies drauf sind und auswandern(nicht mein Plan!!!)

Hallo Sebastian!

…er muß das Balkongitter wieder anbringen.
Nun zur eigentlichen Frage: warum???

Ein Flachdach ist konstruktionsbedingt nicht unbedingt geeignet, dauernd begangen zu werden. Es kann zu Schäden an der Dachhaut kommen. Außerdem sind Flachdächer in aller Regel nicht rundherum mit einem Gitter gesichert. Solche Sicherung wäre aber erforderlich, wenn das Dach in irgend einer Weise genutzt werden soll. Deshalb ist die feste Abtrennung Deines Balkons vom Rest des Daches zwingend erforderlich. Das Balkongitter wurde also nicht zur Zierde angebaut, es hat eine Funktion zu erfüllen. Stell Dir vor, Du bekommst Besuch mit kleinen Kindern. Deine Balkontür ist geöffnet, das Trenngitter abmontiert, ein Kind rennt aufs Dach und stürzt ab. Dann ist das Geschrei groß … was hat der Mieter mit dem Balkongitter gemacht … weshalb ist die Hausverwaltung, der die Bastelei bekannt war, nicht eingeschritten…

In der Hausordung is nix zu lesen und schriftlich kam (bisher!) auch noch nix!

Am besten denkst Du Dir alle möglichen abstrusen Sachen aus, guckst nach, ob darüber etwas in der Hausordnung zu finden ist und falls nicht, legst Du los. Du mauerst z. B. die Fenster zu. Schließlich steht in der Hausordnung kein Wort davon, daß den Mietern das Zumauern der Fenster nicht gestattet ist.

Sowas kanns doch auch nur im Bürokratendeutschland
geben!!! In jedem andern Land wäre sowas doch sch…egal.

In den Slums von Kalkutta wird es niemanden interessieren, ob irgendwo ein Absperrgitter, das vor Absturz und/oder Gebäudeschäden sichert, abmontiert wurde. Aber möchtest Du dort leben? Ansonsten kannst Du davon ausgehen, daß Absturzsicherungen und Schutz vor Gebäudeschäden fast überall als erforderlich angesehen werden.

Gruß
Wolfgang

Für den Balkon wird doch
Miete gezahlt, folglich kann man doch damit machen was man
will, solange der Ursprungszustend wieder hergestellt werden
kann.

Mann kann eben nicht machen was man will.
Mit deiner Begründung liesse sich ein Wanddurchbruch in der Wohnung ebenso rechtfertigen.

Gruss Ivo