Hallo,
folgendes Szenario:
Wohnhaus mit Appartements, 1 und 2 Zimmer Wohnungen Stadtmitte in der Großstadt.
Im Erdgeschoss einige Läden und eine Cafeteria mit ca. 20 Sitzplätzen.
Der Wirt veranstaltet von Zeit zu Zeit Life-Musik bis 22.00 Uhr.
Kleine Soundanlage, mäßige Lautstärke.
Kann der Hausmeister den Wirt zwingen die Hausordnung - die für die Wohnungen gilt - in der Musik nur bis 20,00 Uhr erlaubt ist, anzuerkennen?
Also, muß sich der Wirt, der ja ein verständliches Interesse an Musik-Events hat, an eine Hausordnung halten, die für Privatwohnungen erstellt wurde?
Vielen dank für den fachlichen Rat.
Beste Grüße
Günther
Es wäre zunächst zu prüfen, ob der Pachtvertrag des Wirtes eine Hausordnung enthält. Weiterhin denke ich nicht, dass ein Hausmeister einen Pächter zur Anerkennung der Hausordnung zwingen darf, wenn eine solche mit dem Wirt nicht vereinbart sein sollte. Weiterhin würde ich empfehlen, die Konzession für die Nutzung der Freiflächen zu prüfen und sich unvebindlich beim Ordnungsamt, die solche Konzessionen vergeben, erkundigen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
folgendes Szenario:
Wohnhaus mit Appartements, 1 und 2 Zimmer Wohnungen Stadtmitte
in der Großstadt.
Im Erdgeschoss einige Läden und eine Cafeteria mit ca. 20
Sitzplätzen.
Der Wirt veranstaltet von Zeit zu Zeit Life-Musik bis 22.00
Uhr.
Kleine Soundanlage, mäßige Lautstärke.
Kann der Hausmeister den Wirt zwingen die Hausordnung - die
für die Wohnungen gilt - in der Musik nur bis 20,00 Uhr
erlaubt ist, anzuerkennen?
Also, muß sich der Wirt, der ja ein verständliches Interesse
an Musik-Events hat, an eine Hausordnung halten, die für
Privatwohnungen erstellt wurde?
Vielen dank für den fachlichen Rat.
Hallo,
es komtm darauf an, ob die Hausordnung auch auf das Cafe ausgedehnt ist oder nur auf die Wohnungen. Weiterhin kommt es darauf an, welche Erlaubnisse/Bedingungen dem Wirt bei der Überlassung der Gaststätte durch VM und durch Konzessionsbehörden auferlegt sind.
Grüsse Günter