Als Vermieter einer Eigentumswohnung beschäftigt mich jetzt die rechtliche Situation bezüglich: Schuhe/Fahrad im Hausflur.
Unsere neuen Mieter haben die Angewohnheit hin und wieder vor Betreten der Wohnung die Schuhe auf der Hausmatte im Flur stehen zu lassen. Die Nachbarin und die Hausverwaltung reagieren mit Beschwerdeschreiben an uns mit Klageandrohung,mit dem Ziel auf uns einzuwirken, unseren Mietern ensprechend diese Angewohnheit zu untersagen. Ein einmaliger Fall, das ein Fahrad im Hausflur abgestellt wurde, haben die Mieter eingesehen. Ist es rechtlich denn vertretbar Schuhe im Hausflur zu verbieten, die auf der Fußmatte abgestellt sind?? Die Hausordnung der Anlage verbietet nur sperrige Gegenstände im Treppenhaus. Wie muß ich mich als Vermieter verhalten??
Hallo,
ich kann nicht als Experte auftreten.
Ich spreche nur aus eigener Erfahrung und einem Fernseh-Bericht.
Niemand kann einem Mieter verbieten Schuhe vor dem Wohnungseingang abzustellen. Ich gebe zu daß es für einige Mitbewohner des Hauses nicht unbedingt appetitlich sein muss, aber verboten ist es ganz einfach nicht.
Anders verhält es sich mit größeren Sachen, die den Flucht(Treppen)Weg versperren. Die dürfen NIE abgestellt bleiben. Kinderwagen im EG sind so ein Fall.
Wie gesagt, nur nach bestem Wissen und Gewissen.
Gruß
Edgar
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Hallo
sehr kleinlich.
Schuhe vor der Haustür, auf der Matte abzustellen, kann m.E. nicht verboten werden, so lange es sich nicht um 10 oder mehr Paar handelt.
Verboten werden kann einen Schuhschrank aufzustellen.
Freuen Sie sich, dass Sie so reinliche Mieter haben, die ihre Wohnung in Schuss halten.
Gruß
Hallo,
solange es nicht in der Hausordnung verboten ist und ein Fluchtwegbreite von 1,20m bleibt, kann denke ich dies keiner verbieten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fluchtweg
Gruß
Stiefel