Hausordnung in WEG für Mieter

Hallo in die Runde,
die Hausordnung (HO) einer Eigentümergemeinschaft ist bekannter Maßen Bestandteil der Teilungserklärung. Wenn nun eine Wohnung vom Eigentümer vermietet ist und dem Mietvertrag ist als Anlage ggf. eine standardisierte HO beigegeben stellt sich die Frage, welche HO ist für den Mieter verbindlich? Die „allgemeine HO“ der Teilungserklärung oder die des Mietvertrages? M. E. steht die HO der Teilungserklärung über der des Mietvertrages, da die HO der Teilungserklärung ja vorrangig für den Eigentümer der vermieteten Wohnung verbindlich ist - der liege ich da falsch?
Danke für eine erhellende Antwort.
Willy Tastenteufel

Hallo,

für den Mieter ist bindend, was mit diesem vereinbart worden ist. Also die HO des Mietvertrages, wenn auf die HO der Teilungserklärung kein Bezug genommen wurde.
Unter Umständen kann es daher dazu kommen, dass der Mieter sich nicht an die HO aus der Teilungserklärung halten muss.

Hallo, genau weiss ich es nicht. Aber ich denke, dass für einen Mieter die HO des Mietvertrages zuständig ist, denn in der HO der Teilungserklärung sind eben auch Dinge für den Eigentümer zuständig, mit der der Mieter nichts zu tun hat. Aber einfach mal bei der Verwaltung nachfragen, die müssten das doch wissen. Sonst beim Grundeigentümer-Verband. Viel Glück und Gruß Uli

Selbstverständlich ist die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft verbindlich. Wenn ein Eigentümer eine andere HO seinem Mieter gibt, ist er und natürlich nicht der Mieter im Unrecht. juliuszwo

Sofern die Hausordnung zum Mietvertrag Bestandteile aus der WEG Hausordnung nicht enthält, sind diese Punkte beim Mietvertrag zwingend zu ergänzen, wenn Sie als Vermieter nicht in ein unlösbares Dilemma bei evtl. Streitigkeiten fallen wollen, die augfrund der Nichteinhaltung der WEG Hausordnung entstehen! Der Mieter kann sich stets an den Anlagen zum Mietvertrag orientieren; Sie als WEG-Miteigentümer schulden der Gemeinschaft jedoch die Einhaltung der WEG Hausordnung.

Hallo, auf so einen Schmarren mag ich gar nicht antworten. Sie merken ja selbst was mit den verschiedenen HO für ein Unsinn entstanden ist. Sprechen Sie das in der Eigentümerversammlung ab und erklären Sie eine geeignete HO für gültog und den Rest für ungültig. Man kann nicht jedes Mal einen Anwalt konsultieren nur weil man nicht in der Lage ist vor der eigenen Haustür den Dreck weg zu kehren!

Hallo,
der Eigentümer ist in der Verantwortung. Diese muß er dem Mieter übertragen oder selbst für die Einhaltung sorge.
Gruß,
Andreas

Danke für die Antwort; so etwas hatte ich mir wohl schon gedacht.
Gruß
Willy Tastenteufel

danke für den Hinweis; ähnlich wie ich mir auch schon gedacht hatte.
Gruß
Willy Tastenteufel

Hallo, danke für die Antwort.

Selbstverständlich ist die Hausordnung der
Eigentümergemeinschaft verbindlich. Wenn ein Eigentümer eine
andere HO seinem Mieter gibt, ist er und natürlich nicht der
Mieter im Unrecht. juliuszwo

Hallo, Dank und Gruß Willy Tastenteufel

Hallo, dann hätte ich auch für einen solchen Text erst gar nicht das Gehirnschmalz angestrengt - nur minimal zielführende Antworten sind normalerweise hier gewünscht! Im übrigen geht es hier weder um „eigenen“ noch um „anderer Leute Dreck“, sondern um eine Grundsatzfrage!
Gruß
Tastenteufel

Hallo, danke und Gruß Willy Tastenteufel

Hallo , welcher Zufall! - Habe den Artikel im GA gelesen; interessantes Objekt, was Sie da Renoviert haben und jetzt genießen.
Nochmals danke für Info und Gruß
Willy Tastenteufel

Hallo,
für den Mieter ist der Mietvertrag bindend und nichts anderes. Wenn die Hausordnung, die sich die WEG selbst gegeben hat, nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, braucht sich der Mieter daran nicht zu halten.

Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Schön, dass der Artikel soviel anklang findet.

Gerne stehe ich Ihnen auch für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung.

Die Renovierung hat viel Spaß gemacht und so fühlen wir uns auch in Rhöndorf sehr wohl.

Herzlicher Gruß

Lars Timmermann

Grundsätlich gibt es nur eine Hausordnung und diese wird von der Eigentümerversammlung verabschiedet.
Jeder Vermieter versucht da vielleicht sein eigenes Süppchen zu kochen indem er seinen Mietern einen komischen Vordruck mit dem Mietvertrag in die Hand drückt. Das bringt den Mieter zwar in Verlegenheit aber eigentlich ist das nicht gültig genau wie eine komische Klausel gegen Haustiere de auch immer mal gern in Mietverträge geschieben wird. Schreiben kann der Vermieter ja mal.

Jetzt kommt aber ihre 3. Hausordnung ins Spiel und das ist merkwürdig. Merkwürdig daran ist, daß Sie dise Hausordnung angeblich in der Teilungserklärung verankert haben. Welcher Notar macht denn so einen Schwachsinn?
Diese gehört dort eigentlich nicht hin, da eine Hausordung ein Dokument ist was immer mal wieder geändert werden muss - je da Beschluß - da sich der Bedarf der Gemeinschaft aller paar Jahrzehnte mal ändert. Nicht jedes Jahr aber man sollte es ab und an mal anpassen, da sich Gegebenheiten ändern können.

Das Problem bei einer Hausordnung in der Teilungserklärung ist, daß die Teilungserklärung ein Gesetzt ist. Das Gesetzt der Gemeinschaft. Dies kann nur geändert werden, wenn jeder danach wieder zu seinem Notar geht. Das macht im Prinzip kaum jemand.

Deshalb ist eine Teilungserklärung eine recht starre Angelegenheit und so veränderliche Dinge wie eine Hausordnung sind dort falsch angesiedelt.

Falls es aber wirklich so ist, dann ist diese Teilungserklärung in der Hierarchie über den laufenden Beschlüssen der Eigentümerversammlung anzusiedeln - wäre also die einzig gültige Hausordnung und die Beschlüsse in der Eigentümerversammlung müssen darauf abgestimmt werden oder können nur als Zusatz zur HO aus der Teilungserklärung dienen.

Ich vermute aber mal, daß kein Notar so komische Sachen macht. Es kann aber auch sien, daß es nur 1 Notar mal versehentlich gemahct hat. In den Falle bietet sich an, daß die Eigentümer mal her gehen und ihre Versionen der Teilungserklärung vergleichen. Diese sollten nicht abweichen. Falls doch, dann muss da evtl. der Notar nachbessern, der die Abweichung produziert hat.

Hallo!
Ich bin kein Rechtsexperte, sehe es aber so wie du.
Eine neue Hausordnung müsste von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. Ansonsten könnte ja jeder Miteigentümer seine eigene Hausordnung aufstellen.

Viele Grüße
Thomas

… ich eben auch nicht; danke für die zustimmende Antwort. Gruß Willy Tastenteufel

Hallo, es geht ja auch im wesentlichen darum, eventuelle Diskrepanzen zwischen der 40 Jahre alten HO der WEG und der Standard-HO der zwei bestehenden Mietverträge zu klären.
Gruß
Willy Tastenteufel