Die Guten alten Zeiten, wo es noch Ruhe pur gab … 
Hallo ringsum!
Mal angenommen ein Vermieter ist mit diesem „neuen Kram“ der zumeist auch an den „Standard“ Mietverträgen, die man so im Zeitschriftenhandel erwerben kann nicht einverstanden. Er schreibt was Eigenes und setzt dort all das rein, was er sich so vorstellt.
Ein neuer Mietbewerber: Muß er sich Gedanken machen, eine solche Hausordnung zu akzeptieren? Grundsätzlich muß man sich ja an das halten, was man unterschreibt, aber so Klauseln, "Kleintiere (Fische, Vögel) müssen genehmigt werden, etc.
Gruß,
Michael
Hallo Michael,
grundsätzlich sind Verträge das speziellere Recht. Sprich, wenn etwas vertraglich geregelt ist, was in der Art und Weise vertraglich geregelt werden darf, dann gilt der Vertrag.
Ob man sich an die Klauseln halten muss oder nicht, ist damit also eine Frage, ob die Klauseln rechtmäßig sind. Dazu müsste man natürlich die einzelnen Bestimmungen kennen.
Problematisch könnte die Ganze Sache jedoch unter dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. dem „venire contra factum proprium“ sein, da man einen rechtswidrigen Zustand nicht einfach zunächst hinnehmen darf um danach Vorteile daraus zu ziehen. Das ist natürlich unter Umständen problematisch, wenn man die Wohnung nur mit diesem Vertrag bekommt, wobei ich dann schon fast von einer Nötigung bzw. Drohung iSd §123 BGB ausgehen würde, womit natürlich nicht viel gewonnen ist.
Wie man in diesem Fall am Besten mit dem Vermieter umgeht weiß ich leider auch nicht.
Hoffe ich konnte trotzdem helfen.
Viele Grüße
Bernhard