Hausordnung Mehrfamilienhaus

Duerfen in einem Mehrfamilienhaus, kleiner Eingangsflur 165*150,Kinderwagen abgestellt werden?Vom Flur gehen ab,zwei Wohnungstueren, eine Haupteingangstuer und ein Treppenaufgang .Ein Eingang wird staendig durch ein Kinderwagen behindert. Was kann man dagegen tun ? Die Besitzer des Kinderwagens stellen sich stur , lassen nicht mit sich reden . Die Verwaltung vertroestet nur,trifft keine Entscheidung .
In der Hausordnung sind keine Kinderwagen aufgefuert .

hallo.

Duerfen in einem Mehrfamilienhaus, kleiner Eingangsflur
165*150,Kinderwagen abgestellt werden?

jein.

Vom Flur gehen ab,zwei
Wohnungstueren, eine Haupteingangstuer und ein Treppenaufgang
.Ein Eingang wird staendig durch ein Kinderwagen behindert.

besonders großzügig scheint das haus tatsächlich nicht gebaut zu sein, aber es stellt sich trotzdem die frage, inwieweit durch den kinderwagen eine behinderung oder sogar ein sicherheitsrisiko entsteht.

Was kann man dagegen tun ?

die rechtsprechung ist da alles andere als eindeutig, wobei die tendenz eher zu „kinderwagen im treppenhaus ist erlaubt“ geht.
zumindest dann, wenn der mieter in einem obergeschoß wohnt und es keine alternativen abstellmöglichkeiten gibt.
aber es kommt auf den einzelfall an.

hier ein paar urteile zum thema:
http://www.mietrecht-az.de/doku.php/themen/kinderwagen

Die Besitzer des Kinderwagens
stellen sich stur , lassen nicht mit sich reden .

ein bißchen verstehen kann ich sie schon. einen kinderwagen die treppe hochzuwuchten ist kein spaß.
aber einen modernen wagen kann man in der regel zusammenklappen, so daß er weniger stellfläche braucht. vielleicht wäre das ein kompromiß?
bitte beim miteinander reden auch bedenken, daß der ton die musik macht.

gruß

michael

ein bißchen verstehen kann ich sie schon. einen kinderwagen
die treppe hochzuwuchten ist kein spaß.
aber einen modernen wagen kann man in der regel
zusammenklappen, so daß er weniger stellfläche braucht.
vielleicht wäre das ein kompromiß?

Das Problem liegt dabei eher in der Logistik.
Eintreffen im Haus. Kind Treppe hoch tragen. Kind irgendwo ablegen. Wieder runter. Kind in dieser Zeit unbeaufsichtigt. Wieder runter. Einkäufe nach oben tragen. Kind weiterhin unbeaufsichtigt. Wieder runter. Kinderwagen zusammenklappen und hochtragen. Das ganze auch noch im Winter, wenn man das Kind schlecht voll Bekleidet in der Wohnung lassen kann.
Das ganze beim Weggehen in umgekehrter Reihenfolge.

Und dann stellt man sich vor, man wohnt nicht in der 2.Etage, sondern in der 5.

vnA

hallo.

Das Problem liegt dabei eher in der Logistik.
Eintreffen im Haus. Kind Treppe hoch tragen. Kind irgendwo
ablegen. Wieder runter. Kind in dieser Zeit unbeaufsichtigt.
Wieder runter. Einkäufe nach oben tragen. Kind weiterhin
unbeaufsichtigt. Wieder runter.

den einwand verstehe ich nicht ganz: das mußt du doch alles sowieso machen, wenn der wagen im treppenhaus stehenbleiben soll.
oder würdest du den voll beladenen kinderwagen allen ernstes die treppe hochtragen wollen?

Kinderwagen zusammenklappen

das ist der einzige „zusatzaufwand“ in meiner idee.

und hochtragen.

nee. ich meinte eher „kinderwagen zusammenklappen und im treppenhaus lassen“.

Das ganze auch noch im Winter, wenn man das
Kind schlecht voll Bekleidet in der Wohnung lassen kann.
Das ganze beim Weggehen in umgekehrter Reihenfolge.

wie gesagt: wenn der wagen sowieso im treppenhaus „geparkt“ wird, hat man das sowieso.
und es behauptet ja niemand, daß das leben mit kind einfacher wird :wink:

Und dann stellt man sich vor, man wohnt nicht in der 2.Etage,
sondern in der 5.

schon klar. das ändert aber nichts daran, daß ein kinderwagen in einem engen treppenhaus ein problem/eine gefährdung darstellen kann.

gruß

michael

1 Like

Hallo, bei der Größe des Flures kann es möglich sein das die ,entsprechend den Brandschutzbestimmungen (Landesrecht), Fluch- und Rettungswege nicht frei zugänglich sind. Hierzu sollte man sich bei der Feuerwehr beraten lassen. Was größeren Schaden, auch von dem Besitzer des Kinderwagens abwenden kann. LG

Die Brandschutzordnung ist nach der DIN 14096 zu erstellen und über länderrechtliche Bestimmungen geregelt. Sie hat den rechtlichen Status einer Hausordnung.

Klar dürfen Kinderwagen, Rollatoren und sogar Rollstühle im Treppenhaus abgestellt werden und können nicht verboten werden.Bei einem Brand können sie, da sie mobil sind, entfernt werden, da zieht das Argument mit einer Behinderung der Löscharbeiten bei einem Brand etc. auch nicht.

Würdest Du, wenn Du kleine Kinder hättest, den Kinderwagen oder die Karre mit in Deine Wohnung schleppen wollen?

Wenn der Flur so klein ist, dass die eingestellten Sachen den Rettungsweg einengen, ist Schluss mit Lustig. Dann müssen die Sachen entfernt werden.

vnA

Hallo,

bei uns ist es so, dass ein Kinderwagen zwar im Hausflur stehen darf, wenn es keinen Kellerraum gibt oder es unzumutbar ist den Wagen z.B. in den 3. Stock zu schleppen - jedoch darf dieser keine Behinderung darstellen.

Normalerweise müsste hier die Hausverwaltung bzw. der Vermieter tätig werden, wenn sich „privat“ keine Lösung finden lässt.

Das Problem liegt dabei eher in der Logistik.

Deine Punkte habe ich ein klein wenig ergänzt.

Eintreffen im Haus. Kind Treppe hoch tragen.

Einkäufe und Kinderwagen in dieser Zeit unbeaufsichtigt.

Kind irgendwo ablegen.

Irgendwo? Hat das Kind kein Bettchen? Keinen Laufstall?

Wieder runter. Kind in dieser Zeit unbeaufsichtigt.
Wieder runter.

Das ist jetzt einmal zuviel wieder runter.

Einkäufe nach oben tragen. Kind weiterhin
unbeaufsichtigt.

Kinderwagen weiterhin unbeaufsichtigt.

Wieder runter. Kinderwagen zusammenklappen
und hochtragen. Das ganze auch noch im Winter, wenn man das
Kind schlecht voll Bekleidet in der Wohnung lassen kann.

Vorschlag: Man zieht dem Kind die Wintersachen aus, bevor man wieder runtergeht.

Das ganze beim Weggehen in umgekehrter Reihenfolge.

Dat schtümmt aber so überhaupt nicht. Beim Weggehen fällt einmal runter und wieder rauf weg. Du trägst doch nicht etwa Deine Einkäufe wieder runter? :wink:

Und dann stellt man sich vor, man wohnt nicht in der 2.Etage,
sondern in der 5.