Hallo zusammen,
eine Frage. Ich wohne in einem 9-Parteien-Haus im ersten Stock. Auf dem Metallfenstersims(aussen) habe ich Kunstrasen(Filz mit Drainage) aufgelegt um den Lärm des prasselnden Regens zu minimieren. Dieser Filz hat exakt die Ausmaße des Fenstersimses und hängt nicht über o.ä. In der Hausordung steht nichts von einem Verbot einer solchen Maßnahme.
Gestern kam meine Nachbarin(Whg unter mir) und meinte ich müsse diesen Filz entfernen, da sich dort Wasser sammelt und es auf IHR Fenstersims sowie Jalousien tropft. Ich entgegnete, es regnet, da tropft es logischer Weise. Sie sagte der Filz würde es verschlimmern. Ich teile diese Ansicht nicht. Kurzum: muss ich dieser Aufforderung Folge leisten?? Oder kann sie mir nicht vorschreiben, was ich da mache? Noch als Nachtrag: diese Frau hätte es auch gerne, wenn man nicht atmet. Sie wünscht totale Ruhe. Ich spiele kein Instrument und höre nicht laut Musik, bin also kein auffälliger Mieter. Ach ja, dieser Filz liegt seit ca 5 Jahren und nie hat es jemand gestört…
Mit bestem Dank für eure Hilfe
Greetz Sebastian
Im Rechtsbrett darf ich die Frage nicht stellen, deswegen hier!
Hallo!
Sind das alles Mieter ?
Dann kann allenfalls der Vermieter so etwas anordnen und dem müsste man auch Folge leisten,egal ob begründet oder nicht.
Er müsste es nicht hinnehmen,man deckt seine Fensterbänke mit irgendwelchem Material ab.
Den mangelnden Lärmschutz durch Regen kann man dann separat bemängeln.
Metallfensterbänke haben i.d.R. dazu „Antidröhnmatten“ auf der Unterseite.
Warum es in der unterliegenden Wohnung am Fenster zu Schäden kommen soll,sehe ich so noch nicht.
Kann es sein,die Matte saugt sich voll und es läuft Wasser fensterseitig/leibungsseitig unter die Bank und von dort an Fassade runter zum Unterfenster/Rollladen ?.
mfG
duck313
Nein, unterschiedlich. Ich Mieter, manche Eigentümer. Wie gesagt, der Filz hat ein Drainage, also da läuft nix runter an der Wand oder dergleichen. Für mich is das Kleinkariertheit oder Schikane. Aber danke erstmal!
Moin!
Woher weiß die Tante denn von dem Filz? Wirst Du wohl kaum im Treppenhaus am Info-Brett den Nachbarn offenbart haben, oder?
Ich sehe zwar keinen Nutzen in dieser Maßnahme, sehe aber auch nicht, dass dadurch jemand in irgendeiner Weise geschädigt würde. Soll sie sich doch über die Hausverwaltung über Deinen „Fensterbrett-Filz“ beschweren. Da hier weder persönlicher noch allgemeiner Schaden zu entstehen scheint, ist es wohl tatsächlich eher ein wie auch immer geartetes Problem der Nachbarin, unter dem Du nicht leiden brauchst.
Entfernst Du diesen Filz, wird sie andere Dinge finden, die (ihrer Ansicht nach) nicht in Ordnung sind. Du hast kein Problem, die Nachbarin hat ein (seelisches) Problem!
Gruß Walter
Doch, darfst du. Nur nicht in „Ich“-Form.
Gruß
Christian