Hallo,
in einem 4 Parteienhaus wohnen
A) 1 ältere Dame, B) 1 älterer Herr, C) 1 junger Mann und
D)1 junges Ehepaar (Vermieter).
Die Hausordnung wurde so aufgeteilt, dass C) für B) und D) für A) die Hausordnung durchführt.
D) für A) erledigen die Hausordnung ordentlich und regelmäßig.
C) für B) macht gar nichts, auch C) seine eigene Hausordnung nicht, auch im Winter hat C) für sich selbst nicht einmal die Schneeordnung gemacht (A-D haben jeder ein Stückchen Gehsteig zu reinigen).
D) hat nun C) schon jedes Jahr wegen Schneeordnung angemahnt und seit ca. 1/2 Jahr auch die Hausordnung mehrfach mündlich und schriftlich angemahnt.
D) und A) sind natürlich sehr verärgert, B) ist mittlerweile ausgezogen.
Kann eine Kündigungsandrohung vorgenommen werden und evtl. auch eine Kündigung durchgeführt werden, wenn sich der Zustand nicht ändert?
Gruß
Sid
Hallo,
in einem 4 Parteienhaus wohnen
A) 1 ältere Dame, B) 1 älterer Herr, C) 1 junger Mann und
D)1 junges Ehepaar (Vermieter).
Die Hausordnung wurde so aufgeteilt, dass C) für B) und D) für
A) die Hausordnung durchführt.
D) für A) erledigen die Hausordnung ordentlich und regelmäßig.
C) für B) macht gar nichts, auch C) seine eigene Hausordnung
nicht, auch im Winter hat C) für sich selbst nicht einmal die
Schneeordnung gemacht (A-D haben jeder ein Stückchen Gehsteig
zu reinigen).
D) hat nun C) schon jedes Jahr wegen Schneeordnung angemahnt
und seit ca. 1/2 Jahr auch die Hausordnung mehrfach mündlich
und schriftlich angemahnt.
D) und A) sind natürlich sehr verärgert, B) ist mittlerweile
ausgezogen.
Kann eine Kündigungsandrohung vorgenommen werden und evtl.
auch eine Kündigung durchgeführt werden, wenn sich der Zustand
nicht ändert?
Hallo,
der VM muss das vertragswidrige Verhalten des Mieters durch schriftliche Abmahnung ahnden. In dieser Abmahnung muss für den Fall der weiteren Vertrasgverletzung angekündigt werden, dass bei weiteren Vertragsverletzungen das Mietverhältnis fristlos gekündigt wird.
Der VM sollte auch in diesem Schreiben hinweisen, dass weitere Vertragsverletzungen dazu führen, dass die entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden, es vorbehalten bleibt, wegen der Vertragsverletzungen einen Reinigungsbetrieb einzusetzen und die aus der Vertragsverletzung anfallenden notwendigen Kosten jährlich mit den Betriebskosten abzurechnen.
Abmahnung bitte per Einwurf-Einschreiben ( Rückschein oder eigenhändige Übergabe ist nicht erforderlich )
Gruss Günter
Hallo,
vielen Dank Günter für die prompte und inforeiche Antwort.
Gruß
Sid
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