Hallo,
meine Mieter werden dauernd belästigt zu laut zu sein. Ob der Staubsauger läuft, Wasser in die Badewanne läuft, Musik …
In dem Hochhaus ist aber auch eine unnormale Hausordnung wo am Wochenende bereits um 17 Uhr und in der Woche um 20 Uhr Ruhe sein soll. Ich bin davon ausgegangen das immer die gesetzlichen Zeiten zählen. Wie sieht es hierbei aus. Darf man um 18 Uhr am Wochenende nicht mehr Staubsaugen? Zudem sind meine Mieter auch noch in 3 Schichten berufstätig und müssen auch spät abends noch baden bzw. duschen wenn sie von der Arbeit kommen? Wer weiß was darüber? was gesetzlich richtig ist? Wenn die Mieter sich belästigt fühlen haben sie dann ein ausserordentliches Kündigungsrecht trotz Jahresmietvertrag?
Hallo.
Diese Frage betrifft nicht mein sogenanntes Expertenwissen (Straßenverkehr) und kann sie nicht beantworten.
Sorry
Wolfgang
Hallo kimba0572,
selbstverständlich dürfen deine Mieter noch um 18 Uhr saugen u. abends/nachts kurz duschen.
Kurzum auch am Wochende gelten die Ruhezeiten erst ab 20 Uhr.Das Baden,besser Duschen zu späteren Zeiten z.Bsp. ab 22Uhr,kann keiner verbieten u. ist gezetzlich erlaubt.Bei einer, in dem Fall, normalen Verhaltensweise von Mietern kann auch auf Grund dessen nicht einfach gekündigt werden.
Libe Grüße Heike