Hallo,
meine Mutter lebt in einem Haus mit 6 Parteien. Davon sind 2 Eigentumswohnungen (unter anderem gehört eine meiner Mutter) und die anderen 4 sind Mietwohnungen (gehören also einem eigentümer der nicht dort wohnt).
Nun gibt es seit Monaten Streit um die Hausordnung, hinsichtlich der Nutzung und Belüftung des Waschkellers. Mieter die erst seit einem jahr dort wohnen, behaupten eine ganz andere Hausordnung zu haben. Meine Mutter hat nie eine neue bekommen, vermutlich da sie selber Eigentümerin ist, denke ich. Daher ist die Frage, welche gilt nun?
Allgemeines Recht (also Gesetz) steht über der Hausordnung, wenn ich das richtig verstanden hab, aber wie lautet hier das Gesetz bei folgendem Fall:
In der Hausordnung meiner Mutter (die schon ca. 12 jahre dort wohnt) steht, das Belüftung bei feuchter Wäsche natürlich notwendig ist, aber bei Frost die Fenster des Waschkellers geschlossen zu halten sind. Die neuen Mieter lassen ihre Wäsche teilweise 3-4 Tage in dem Waschkeller hängen (obwohl sie Hausfrau u. somit Zuhause ist) und verlangen die Fenster auch ununterbrochen geöffnet zu lassen (auch Nachts und auch bei Frost) damit frische Luft hereinkann.
Im Kaufvertrag meiner Mutter u. der anhängenden Hausordnung steht, das es bei Frost unzulässig ist, die Fenster geöffnet zu lassen, da das Gebäude und auch die Mitbewohner schaden tragen könnten. - Meine Mutter hat seitdem enorm steigenden Heizbedarf, da sie genau über dem Wäschekeller wohnt und die Mitbewohner ständig die Fenster wieder öffnen, auch nachts. Dies verursacht zum einen erhöhten Energiebverbrauch, zum anderen hat man ständig kalte füsse. Wie sieht das Recht hier aus?
Weiter wird noch nach 21 uhr des öfteren Wäsche gewaschen u. das Haus ist recht hellhörig. Gibt es hierfür gesetztliche Vorschriften?
Nun behauptet die neue Mieterin (die ständig die Fenster offen halten möchte) die Hausordnung meiner Mutter wäre ja schon total veraltet, sie hätte eine ganz andere.
Wer ist hier im Recht? Kann man wenigstens bei Frost darauf bestehen die Fenster zu schließen? Wo kann ich schriftliche Beweismittel für die „Eigentümer-Versammlung“ finden, damit ich dies dann auch ggf. belegen kann?
Vielen lieben Dank im Voraus für jeden Rat!