Hausordnung Waschkeller Belüftung

Hallo,

meine Mutter lebt in einem Haus mit 6 Parteien. Davon sind 2 Eigentumswohnungen (unter anderem gehört eine meiner Mutter) und die anderen 4 sind Mietwohnungen (gehören also einem eigentümer der nicht dort wohnt).

Nun gibt es seit Monaten Streit um die Hausordnung, hinsichtlich der Nutzung und Belüftung des Waschkellers. Mieter die erst seit einem jahr dort wohnen, behaupten eine ganz andere Hausordnung zu haben. Meine Mutter hat nie eine neue bekommen, vermutlich da sie selber Eigentümerin ist, denke ich. Daher ist die Frage, welche gilt nun?

Allgemeines Recht (also Gesetz) steht über der Hausordnung, wenn ich das richtig verstanden hab, aber wie lautet hier das Gesetz bei folgendem Fall:

In der Hausordnung meiner Mutter (die schon ca. 12 jahre dort wohnt) steht, das Belüftung bei feuchter Wäsche natürlich notwendig ist, aber bei Frost die Fenster des Waschkellers geschlossen zu halten sind. Die neuen Mieter lassen ihre Wäsche teilweise 3-4 Tage in dem Waschkeller hängen (obwohl sie Hausfrau u. somit Zuhause ist) und verlangen die Fenster auch ununterbrochen geöffnet zu lassen (auch Nachts und auch bei Frost) damit frische Luft hereinkann.

Im Kaufvertrag meiner Mutter u. der anhängenden Hausordnung steht, das es bei Frost unzulässig ist, die Fenster geöffnet zu lassen, da das Gebäude und auch die Mitbewohner schaden tragen könnten. - Meine Mutter hat seitdem enorm steigenden Heizbedarf, da sie genau über dem Wäschekeller wohnt und die Mitbewohner ständig die Fenster wieder öffnen, auch nachts. Dies verursacht zum einen erhöhten Energiebverbrauch, zum anderen hat man ständig kalte füsse. Wie sieht das Recht hier aus?

Weiter wird noch nach 21 uhr des öfteren Wäsche gewaschen u. das Haus ist recht hellhörig. Gibt es hierfür gesetztliche Vorschriften?

Nun behauptet die neue Mieterin (die ständig die Fenster offen halten möchte) die Hausordnung meiner Mutter wäre ja schon total veraltet, sie hätte eine ganz andere.

Wer ist hier im Recht? Kann man wenigstens bei Frost darauf bestehen die Fenster zu schließen? Wo kann ich schriftliche Beweismittel für die „Eigentümer-Versammlung“ finden, damit ich dies dann auch ggf. belegen kann?

Vielen lieben Dank im Voraus für jeden Rat!

Hallo Evelyn,
mir scheint hier sind besonders freche Mieter zu Gange.
Sie sollen doch mal ihre Hausordnung zeigen.
Kennt ihr den Eigentümer der vermieteten Wohnung?
Wenn ja, fragt ihn doch mal nach der, von ihm, ausgehändigten Hausordnung an seine Mieter.
Um dann die Hausordnung mit der deine Mutter zu vergleichen.
Gibt es eine Verwaltung für das Haus?
Wenn ja, müssten auch die eine Hausordnung haben oder können euch sagen wer der Eigentümer dieser vermieteten Wohnung ist.
Hängt keine Hausordnung aus?

Unabhängig davon hat jeder Bewohner eine Fürsorgepflicht.
D.h. der Waschkeller ist kein Aufbewahrungsort für Wäsche u. daher ist die trockene Wäsche sofort abzunehmen.
Lüften im Waschkeller ist tagsüber o.k.,nachts allerdings müssen sie geschlossen werden(Einbruchsgefahr).
Bei Frost ist es wichtig, dass die Belüftung stoßweise erfolgt.
Der Grund: Feuchtigkeit muss entweichen können, aber die Wände dürfen nicht völlig auskühlen bzw. Frost annehmen, da sonst die Gefahr des Schimmels entsteht.
Abgesehen muss auf darüberliegende Wohnungen Rücksicht genommen werden.
Ein Tipp noch am Rande: Bei der nächsten Versammlung sollte vielleicht mal angesprochen werden, ob eine Wärmedämmung im Keller an der Decke angebracht werden kann.
In einem Gemeinschaftskeller darf im allgemeinen nur bis 19Uhr gewaschen werden.
Aber auch das sollte bei der Versammlung, sofern es in der Hausordnung nicht vermerkt ist, angesprochen werden.
Ich hoffe, ich konnte euch weiter helfen.
Liebe Grüße
Heike

hallo,

das hin und her läuft ja offenbar bei deiner mutter schon ein ganzes weilchen.

daher würde ich jetzt erstmal fakten sammeln.

deine mutter muss als eigentümerin ja eine ganze reihe von eigentümerbeschlüssen besitzen - seit dem sie sich dort eingekauft hat.

als erstes mal alle eigentumsunterlagen anschaun - grundbuchauszüge, teilungserklärungen usw. in den kaufvertragsunterlagen muss ja schon einiges rauszuholen sein.

irgendjemand - normalerweise der verwaltern - muss sämtliche beschlüsse der eigentümergemeinschaft haben. bei ihm würde ich mir alle beschlüsse besorgen, die vor dem einkauf deiner mutter beschlossen worden sind und natürlich musst du auch alle haben, die in den letzten 12 jahren ergangen sind.

dann würde ich natürlich die dauerfensterlüfter darum bitten und separat davon ihren vermieter (damit du vergleichen kannst) um eine kopie der angeblichen oder tatsächlichen hausordnung.

haben die mieter einen überdachten balkon? da trocknet und lüftet die wäsche am besten - auch bei frost!

haben die anderen mietparteien (oder steht es leer) trockner oder wie machen die das mit ihrer wäsche?

gruß

Hallo aus Bernburg,

NEIN für die eigentlichen Bagatellen gibt es keine gesetzlichen Regeln.
In Deutschland wird ja vieles gesetzlich geregelt, alles (vieles ist selbstverständlich) geht beim besten Willen nicht!

Es gilt für jeden der individuelle Mietvertrag incl. Hausordnung.

Ihre Mutter sollte von Eigentümerin mit dem Eigentümer der Wohnungen reden und eine einvernehmliche Lösung finden. Dieser kann seine Mieter einheitliche Hausordnungen übergeben, diese bei Verstößen abmahnen und notfalls auch kündigen. Ihre Mutter hat dazu kein Recht. Möchte sie das nicht, muss sie klagen und einen Richter entscheiden lassen. Da das immer „böses Blut“ bringt, rate ich davon ab!

LG aus Bernburg

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wenn die Mieter sagen, Sie hätten eine andere Hausordnung, nehmen Sie Ihre und bitten um einen Termin zum Vergleich. Wird die Immobilie durch eine Wohnungsverwaltung bewirtschaftet, setzen Sie sich mit der Verwaltung in Verbindung und fragen, wann eine neue Hausordnung erstellt wurde? Die Ihnen nicht zur Verfügung gestellt wurde. Wir hatten vor einigen Tagen -15 Grad. Ich würde auch nicht wollen, dass bei solchen Temperaturen das Fenster durchgängig offen steht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ungeziefer (Ratten, Iltis, Waschbären ect.) in den Keller laufen. Ich kenne auch nicht das Potential Ihrer Nachbarn. Andere Länder andere Sitten! Zur Not auf der nächsten Eigentümerversammlung solche Angelegenheiten klären. Ansonsten legt der Eigentümer eine Hausordnung fest. Mit freundlichen Grüßen.

meine Mutter lebt in einem Haus mit 6 Parteien. Davon sind 2
Eigentumswohnungen (unter anderem gehört eine meiner Mutter)
und die anderen 4 sind Mietwohnungen (gehören also einem
eigentümer der nicht dort wohnt).

Nun gibt es seit Monaten Streit um die Hausordnung,
hinsichtlich der Nutzung und Belüftung des Waschkellers.
Mieter die erst seit einem jahr dort wohnen, behaupten eine
ganz andere Hausordnung zu haben. Meine Mutter hat nie eine
neue bekommen, vermutlich da sie selber Eigentümerin ist,
denke ich. Daher ist die Frage, welche gilt nun?

Allgemeines Recht (also Gesetz) steht über der Hausordnung,
wenn ich das richtig verstanden hab, aber wie lautet hier das
Gesetz bei folgendem Fall:

In der Hausordnung meiner Mutter (die schon ca. 12 jahre dort
wohnt) steht, das Belüftung bei feuchter Wäsche natürlich
notwendig ist, aber bei Frost die Fenster des Waschkellers
geschlossen zu halten sind. Die neuen Mieter lassen ihre
Wäsche teilweise 3-4 Tage in dem Waschkeller hängen (obwohl
sie Hausfrau u. somit Zuhause ist) und verlangen die Fenster
auch ununterbrochen geöffnet zu lassen (auch Nachts und auch
bei Frost) damit frische Luft hereinkann.

Im Kaufvertrag meiner Mutter u. der anhängenden Hausordnung
steht, das es bei Frost unzulässig ist, die Fenster geöffnet
zu lassen, da das Gebäude und auch die Mitbewohner schaden
tragen könnten. - Meine Mutter hat seitdem enorm steigenden
Heizbedarf, da sie genau über dem Wäschekeller wohnt und die
Mitbewohner ständig die Fenster wieder öffnen, auch nachts.
Dies verursacht zum einen erhöhten Energiebverbrauch, zum
anderen hat man ständig kalte füsse. Wie sieht das Recht hier
aus?

Weiter wird noch nach 21 uhr des öfteren Wäsche gewaschen u.
das Haus ist recht hellhörig. Gibt es hierfür gesetztliche
Vorschriften?

Nun behauptet die neue Mieterin (die ständig die Fenster
offen halten möchte) die Hausordnung meiner Mutter wäre ja
schon total veraltet, sie hätte eine ganz andere.

Wer ist hier im Recht? Kann man wenigstens bei Frost darauf
bestehen die Fenster zu schließen? Wo kann ich schriftliche
Beweismittel für die „Eigentümer-Versammlung“ finden, damit
ich dies dann auch ggf. belegen kann?

Vielen lieben Dank im Voraus für jeden Rat!

leider weiss ich darauf keine Antwort - sorry!

Alles Gute!