Hausordnungsänderung

Kann eine einfache Mehrheit die Hausordnung ändern, ohne die anderen zu fragen??
Und muß in diesem Zusammenhang hingenommen werden, daß die einfache Mehrheit sich entlastet in den Aufgaben und der Rest darf arbeiten, um dieses Manko auszugleichen? Dies bedeutet das Arbeit umverteilt wird…entgegen einer Teilungserklärung?

Danke

Das kommt darauf an.
Was steht denn in der Teilungserklärung zu Beschlüssen? Ist der von Dir genannte Beschluss ordnungsgemäss zustande gekommen?

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Wie habe ich mir das denn vorzustellen? 20 Leute sind anwesend, 8 sind dafür, 12 dagegen und damit war der Antrag angenommen? Oder waren 20 anwesend, 8 dafür und 6 haben sich enthalten? Dann war sehr wohl eine absolute Mehrheit dafür, weil die Enthaltungen nicht zählen.

Oder waren von 20 Parteien und 8 bei der Eigentümerversammlung anwesend, von denen 5 dafür gestimmt haben? Auch in diesem Fall wäre der Beschluss mit absoluter Mehrheit angenommen worden,

Kannst Du das konkretisieren?

Gruß
C.

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jetzt steh ich auf dem Schlauch:
20 Stimmberechtigte: 8 dafür, 12 dagegen - nachm mM Antrag abgelehnt
20 Stimmberechtigte 8 dafür, 6 dagegen, 6 Enthaltungen- einfach Mehrheit für Annahme
20 Stimmberechtigte11 dafür, rest egal: absolute Mehrheit.

8 dafür sind nie die absolute Mehrheit, weil dafür mehr als 50% der stimmen nötig sind.

Oder hat sich da in den letzten Jahren was bei den Definitionen geändert?

Ganz genau. Deswegen fragte ich ja nach, weil es bei einer „ja oder nein“-Frage eigentlich nie eine einfache Mehrheit geben kann, sondern nur bei einer Abstimmung bspw. über mehrere Kandidaten. Ich denke, dass wir hier ein Vokabelproblem haben.

Das erste war ein absurdes Szenario, um zu verdeutlichen, dass es eben bei einer „ja oder nein“-Abstimmung keine einfache Mehrheit geben kann und die anderen beiden dienten der Verdeutlichung, wo man sich vertun kann, wenn man die Umstände falsch interpretiert.

Es gibt noch viele Möglichkeiten:
Es könnte nach Miteigentumsanteilen abgestimmt werden.
Es könnte sein, dass sowohl die Mehrheit der Eigentümer, als auch die Mehrheit der Miteigentumsanteile für den Beschluss nötig sind.
Es könnte aus eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig sein
Oder ein einstimmiger Beschluss
Und es könnte noch ganz anders sein.

Ohne die Teilungserklärung kommen wir hier nicht weiter.

Und dann wäre da noch zu klären, es wirklich eine ungerechtfertigte Entlastung ist, oder ob dieser irgendein Vorteil gegenübersteht, den die Anderen nicht haben.

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