Hausrasenmäher zerstört, wer zahlt?

Hallo,vor einigen Tagen wurde mit dem vom Vermieter gestellten ein Jahr alten Elektro Rasenmäher das Rasengrundstück rund ums Mietshaus gemäht. Diese Arbeit wurde von uns Mietern übernommen, wenn die Vermieter das Geräte stellen. Nun lag im hohen Gras ein großer Kiselstein(ca.8-10cm) wahrscheinlich vom Miets-Grundstück. Rings um unser Mietshaus ist eine Unkrautsperre mit großen Kiselsteinen.(war in den 70er-80er Jahren modern) Der Rasenmäher wurde über den Stein geschoben und dieser zerstörte das Rasenmähermesser. Laut Vermieter auch der Mitnehmer und die Messerwelle, der Mäher wurde in eine Reparaturwerkstatt gebracht. Nun sagt der Vermieter, die Mieter müssten das über ihre Haftplichtversicherung bezahlen. Wir fragen uns aber, da es sich um ein für das Haus- und Grundstückspflege nötiges Gerät ist, ob nicht die Gebäudehaftpflicht Versicherung des Vermieters dafür zuständig ist. Wer kann uns die Rechtslage erklären oder hat erfahrung mit sowas.

Hallo,

die Rechtslage ist eindeutig und universell anwendbar:

Wer etwas kaputt macht, muß dafür einstehen.

Wenn also Mieter das Eigentum des Vermieters durch Unachtsamkeit beschädigen, haften sie selbstverständlich für die Beseitigung des Schadens.
Ob sie es nun selbst zahlen oder ihrer Haftpflichtversicherung melden, bleibt ihnen überlassen.
(Und daß ihnen der Vermieter den Rasenmäher unentgeltlich nur Nutzung überlassen haben, spielt überhaupt keine Rolle.)

Daß das mit der Gebäudehaftpflicht Unsinn ist und nichts mit dem Fall zu tun hat, sollte eigentlich einleuchtend sein. Hier wird kurz beschrieben, wovor diese Versicherung schützt:

http://www.finon.info/blog/wovor-die-gebaeudehaftpfl…

Gruß
Christian

Betriebskosten (z.B. Benzin für Rasenmäher) und Reparaturen sind umlagefähig - ggf auch die Ersatzbeschaffung eines defekten Gerätes > LG Potsdam, Urteil vom 26. September 2002, Az: 11 S 81/01
siehe z.B.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garten

Die Mieter sollten vielleicht auch bedenken:
Die Kosten der Haus- und Grundstücksreinigung und -pflege gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten (= vom Mieter zu zahlen).
D.h. der Vermieter könnte die Arbeiten auch durch eine Firma ausführen lassen, die dann die erforderlichen Geräte mitbringt - und wäre damit jegliche Diskussionen um ein paar Euro Reparaturkosten für einen netterweise von ihm auf seine Kosten angeschafften Rasenmäher los.

Spätestens wenn die Mieter sich auch die kostenlose Gestellung von Putzeimer, Putzmittel, Lappen, Schrubber etc für’s Treppenhausputzen wünschen, dürfte es mit Nettigkeiten vorbei sein - zu recht :wink:

Offensichtlich besteht hier auch ein Irrtum über die Eigenschaft einer Haftpflichtversicherung > diese tritt für Schäden an fremdem Eigentum ein. Die Haftpflichtversicherung des Geschädigten/Vermieters hat nun wirklich nichts damit zu schaffen, wenn andere/Mieter das Eigentum des Vemieters beschädigen.

Hallo,

die Rechtslage ist eindeutig und universell anwendbar:

Wer etwas kaputt macht, muß dafür einstehen.

Puuuh… Sag das bloß nicht meinem Chef. Mir geht auch immer mal wieder Werkzeug kaputt. Manchmal tatsächlich auch durch leichte Fahrlässigkeit. Bezahlen musste ich das noch nie.

Greetz
T.

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