Hausrasenmäher zerstört, wer zahlt?

Hallo,vor einigen Tagen wurde mit dem vom Vermieter gestellten ein Jahr alten Elektro Rasenmäher das Rasengrundstück rund ums Mietshaus gemäht. Diese Arbeit wurde von uns Mietern übernommen, wenn die Vermieter das Geräte stellen. Nun lag im hohen Gras ein großer Kiselstein(ca.8-10cm) wahrscheinlich vom Miets-Grundstück. Rings um unser Mietshaus ist eine Unkrautsperre mit großen Kiselsteinen.(war in den 70er-80er Jahren modern) Der Rasenmäher wurde über den Stein geschoben und dieser zerstörte das Rasenmähermesser. Laut Vermieter auch der Mitnehmer und die Messerwelle, der Mäher wurde in eine Reparaturwerkstatt gebracht. Nun sagt der Vermieter, die Mieter müssten das über ihre Haftplichtversicherung bezahlen. Aber sind die Mieter dazu privat verpflichtet? Es handelt sich doch um ein für das Haus- und Grundstückspflege nötige Gerät, ob nicht die Gebäudehaftpflicht Versicherung des Vermieters dafür zuständig ist. Wer kann uns die Rechtslage erklären oder hat erfahrung mit sowas.