Liebe WWWler,
A und B heiraten A trennt sich von B A bleibt im Haus Hausratsaufteilung noch nicht erfolgt, schwierig, vorrs vor Gericht. Könnte B ab Auszug aus Haus bis Entscheidung über Hausrat Nutzungsgebühr/-Miete für den hälftigen Hausrat verlangen?
Bin gerade am Zusammenstellen für eine Artikel
Danke Euch KP
Hallo,
Könnte B ab Auszug aus Haus bis Entscheidung über Hausrat Nutzungsgebühr/-Miete für den hälftigen Hausrat verlangen?
Verlangen kann man immer viel, bei Gericht durchdringen wird man damit aber üblicherweise nicht.
Was für ein Artikel? Du schreibst juristische Artikel ohne solche Grundkenntnisse?
Gruß vom Wiz (nebenbei Briefkastenonkel eines großen Zeitungskonzerns)