Hausrat?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an Mister X überprüft gerade seine Versicherungspolicen, dabei stellt Mister X fest dass er eine sehr hohe Deckungssumme / je m² hat. Mister X hat ausgerechnet, dass seine Deckungssumme 1800,- € / m² beträgt. Mister X hat nur eine Mietwohnung, allerdings teure Gerätschaften und Gebrauchsgegenstände…

Ist eine solche Deckungssumme sinnvoll?

Immerhin hat Mister X gelesen, dass eine Deckunssumme von 700,- € / m² üblich sei.

Grüße Alex

Hallo VikAlex,

nehmen wir mal an Mister X überprüft gerade seine
Versicherungspolicen, dabei stellt Mister X fest dass er eine
sehr hohe Deckungssumme / je m² hat. Mister X hat
ausgerechnet, dass seine Deckungssumme 1800,- € / m² beträgt.
Mister X hat nur eine Mietwohnung, allerdings teure
Gerätschaften und Gebrauchsgegenstände…

Ist eine solche Deckungssumme sinnvoll?

wenn sich die Versicherungssumme mit dem Versicherungswert (ACHTUNG: Neuwert) deckt, ist eine solche Deckungssumme absolut sinnvoll.
Denn nur dann erhält man im Falle eines Totalschadens (Wohnung brennt vollständig aus, etc.) auch seinen gesamten Hausrat wertmäßig wieder ersetzt.

Ich würde also die Versicherungssumme nicht an irgendwelchen qm-Werten festmachen, sondern schlicht und einfach an dem Neuwert des gesamten Hausrats.

Immerhin hat Mister X gelesen, dass eine Deckunssumme von
700,- € / m² üblich sei.

Dieses „üblich“ bezieht sich auf die Grenze, die die Versicherer für den Unterversicherungsverzicht festlegen (übrigens gibt es durchaus auch Gesellschaften, die 650,-, 750,- oder einen anderen Wert zugrunde legen). Soll heißen: Sobald man mind. diesen qm-Wert absichert, verzichtet die Gesellschaft ausdrücklich auf die Einrede einer eventuellen Unterversicherung und erstattet jeden Schaden voll - bis maximal zur Versicherungssumme.

Beispiel 1 für eine 100-qm-Wohnung:
Versicherungssumme: 70.000,- €
Versicherungswert: 100.000,- €
Jeder Teilschaden bis 70.000,- € wird voll ersetzt, die 30 % Unterversicherung werden nicht angerechnet. Aber Achtung: Auf Schäden, die über diese Summe hinaus gehen, bleibt der Versicherte sitzen (es wäre also durchaus sinnvoll, 100.000,- € zu versichern).

Beispiel 2 für eine 100-qm-Wohnung:
Versicherungssumme: 70.000,- €
Versicherungswert: 50.000,- €
Jetzt ist zwar jeder Schaden voll versichert, aber man schenkt der Versicherung Beiträge für eine Risiko, was so gar nicht vorhanden ist. Auch hier gilt, nur mit umgekehrtem Vorzeichen: Versicherungssumme anpassen.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Moin!

nehmen wir mal an Mister X überprüft gerade seine
Versicherungspolicen, dabei stellt Mister X fest dass er eine
sehr hohe Deckungssumme / je m² hat. Mister X hat
ausgerechnet, dass seine Deckungssumme 1800,- € / m² beträgt.
Mister X hat nur eine Mietwohnung, allerdings teure
Gerätschaften und Gebrauchsgegenstände…

Ist eine solche Deckungssumme sinnvoll?

Diese Frage kann sich nur Mister X selbst beantworten. Will heißen: Auf welchen Wert kommt denn Mister X, wenn er all seine teuren Gebrauchsgegenstände und Gerätschaften zusammenrechnet? Und wenn zu der so ermittelten Summe noch die üblicherweise zum Hausrat gehörenden Dinge wie Kleidung, Teller, Tassen, Besteck und auch Teppiche bzw. Auslegware oder Tapeten an den Wänden hinzugerechnet werden?

Wenn die so ermittelte Summe in etwa der Deckungssumme der abgeschlossenen Hausratversicherung entspricht - perfekt.

Immerhin hat Mister X gelesen, dass eine Deckunssumme von
700,- € / m² üblich sei.

Ob dies üblich ist oder nicht, das sollte für Mister X keine Rolle spielen. Wichtig ist nur, wie hoch der Wert des Hausrats ist den Mister X gern versichert haben möchte.
Ich hatte vor langer Zeit mal eine Hausratversicherung, da hatte ich eine Deckungssumme von 5.000 DM (also etwa 2.500€) je QM vereinbart. Da hatte ich noch eine winzige Wohnung und jede Menge sündhaft teurer Technik darin. Später wurde die Wohnung doppelt so groß, aber die Technik blieb. Meine Deckungssumme war dann plötzlich nur noch bei 2.500DM (also etwa 1250€) je QM. Und? Verstehst Du was ich damit sagen will?

Beim Abschluß einer Hausratversicherung würde ich stets empfehlen, sich nicht an Werten zu orientieren, die von irgendwelchen Leuten als „üblich“ bezeichnet werden. Maßgeblich sollte immer der individuell notwendige Wert sein.

Gruß vom

Dicken MD.

Immerhin hat Mister X gelesen, dass eine Deckunssumme von
700,- € / m² üblich sei.

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des Hausrates entsprechen, unabhängig von der Größe der Wohnung. Es gibt auch gesellschaften, die berechnen die Prämie nach der Wohnfläche unf versichern darin pauschal hohe sechsstellige Summen. Das könnte für Dich von Vorteil sein.

Hallo Frank,

Beispiel 1 für eine 100-qm-Wohnung:
Versicherungssumme: 70.000,- €
Versicherungswert: 100.000,- €
Jeder Teilschaden bis 70.000,- € wird voll ersetzt, die 30 %
Unterversicherung werden nicht angerechnet. Aber Achtung: Auf
Schäden, die über diese Summe hinaus gehen, bleibt der
Versicherte sitzen (es wäre also durchaus sinnvoll, 100.000,-
€ zu versichern.

Auch bei Teilschäden wird bei Unterversicherung nur der anteilige Schaden gedeckt nach folgender Formel:

Entschädigungsleistung =
Versicherungssumme x Schaden/Versicherungswert

Bei dem obigen Beispiel: Schaden 10.000 € dann gibt es folgende Entschädigung:

70.000 x 10.000/ 100.000 = 7.000 € Entschädigung

Die Praxis sieht anders aus, da bei Teilschäden oft der Versicherungswert nicht mit der Versicherungssumme verglichen wird und die volle Entschädigung gezahlt wird. Aber formal steht nur der Teilwert zu.

Gruß Woko

Hallo Woko,
das Beispiel bezog sich auf einen Unterversicherungsverzicht und ist damit doch korrekt.
Viele Grüße
Andreas

Hallo woko,

Auch bei Teilschäden wird bei Unterversicherung nur der
anteilige Schaden gedeckt nach folgender Formel:

Grundsätzlich vollkommen richtig, im vorliegenden Beispiel bin ich aber auf die Frage des TO nach der „700-€-Grenze“ eingegangen. Der Kunde hätte in meinem Beispiel von der Gesellschaft eine Unterversicherungsverzichtserklärung bekommen und wäre folglich bis zur Höhe der Versicherungssumme voll entschädigt worden.
Ohne UVV hättest Du wie gesagt absolut recht.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,

menno! Um eine Minute schneller als meine Antwort! :wink:

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Danke,

was ist eigentlich mit den Schäden die evtl. beim Nachbarn entstehen, wenn ein Feuer, oder Leitungswasser austritt?

Zählen die Kosten auch zur Hausratversicherung, oder ist das schon wieder Haftpflicht?

Was ist mit den Gegenständen die dem Vermieter „gehören“, wie z.B. sanitäre Einrichtungen (Badewanne, Toilette, Waschbecken, usw…), sollten diese Kosten auch einkalkuliert werden?

Grüße Alex

Hallo Frank,

bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht stimmen die Angaben natürlich.

Gruß Woko

Hallo!

was ist eigentlich mit den Schäden die evtl. beim Nachbarn
entstehen, wenn ein Feuer, oder Leitungswasser austritt?

Zählen die Kosten auch zur Hausratversicherung, oder ist das
schon wieder Haftpflicht?

Das ist nicht Hausrat, das wäre Haftpflicht.

Was ist mit den Gegenständen die dem Vermieter „gehören“, wie
z.B. sanitäre Einrichtungen (Badewanne, Toilette, Waschbecken,
usw…), sollten diese Kosten auch einkalkuliert werden?

Nein, das ist Sache des Vermieters. Ist über die Wohngebäudevers. mit abgedeckt. Es sei denn, Du meinst Schäden, die vom Mieter an diesen Dingen verursacht werden. Das wäre dann wieder die Haftpflicht des Mieters.

Gruß vom

Dicken MD.