Hausrat!Aus zwei mach eins!?Möglich?

Hallo Versicherungsexperten,

mein Freund und ich möchten zum 1. Dezember unsere erste gemeinsame Wohnung beziehen.
Jeder von uns hatte vorher eine Single-Wohnung natürlich mit eigener Hausratversicherung.

Meine Frage: Kann ich aufgrund der Wohnungsauflösung meine Versicherung kündigen und meinen Hausrat über meinen Freund versichern lassen? Wie sehen die Kündigungsfristen hierfür aus?

Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten !
Gruß
Michele

Tach!

mein Freund und ich möchten zum 1. Dezember unsere erste
gemeinsame Wohnung beziehen.

Schön :smile:

Jeder von uns hatte vorher eine Single-Wohnung natürlich mit
eigener Hausratversicherung.

Löblich :smile:

Meine Frage: Kann ich aufgrund der Wohnungsauflösung meine
Versicherung kündigen und meinen Hausrat über meinen Freund
versichern lassen? Wie sehen die Kündigungsfristen hierfür
aus?

Aaaalso: Mal zur Sache…

Derjenige von Euch, der die ältere Versicherung hat, behält sein und nimmt den Hausrat des anderen in seine mit auf. Derjenige mit dem jüngeren Vertrag kann seinen Vertrag sofort nach dem Umzug mit der Begründung „Risikowegfall“ kündigen.

Eigentlich ganz einfach :smile:

Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten !

Gern geschehen. Wenn noch weitere Fragen sind, kommt mehr :smile:

Gruß vom

Dicken MD.

hallo Michèle

zu Dickers absolut korrekter Auskunft: bitte die Erhöhung der Versicherungssumme nicht vergessen!!!
Sonst seid Ihr unterversichert!
Grüße
Raimund

Nochmal kurz an den Dicken MD, :wink:

MUSS es so laufen, dass derjenige kündigt, dessen Vertragslaufzeit
kürzer ist??? Ich wohne schon ca. fünf Jahre alleine und mein
Freund gerade mal drei Jahre. Mir wäre es aber lieber, wenn wir
beide über seine Versicherung angemeldet sind, weil es die
bessere ist…schon allein vom Service !!!

Danke und Gruß
Michele

hallo Michèle,
versuchs einfach. Was kann schon passien?
Vielleicht klappt´s.
Sollten die nicht mitmachen, dann gib ihnen schriftlich, dass Du die Kündigung zum nächtmöglichen Termin wünscht. Du kannst bei hausrat sogar abkürzen: wenn Du einen Hauratschaden hast und der reguliert wird (oder nicht reguliert wird!), dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Fristlos!
Grüße
Raimund

liebe experten,
das mit den älteren vertragsrechten gilt nur für eine doppelverischerung- z.b. haftpflichtversicherung.
allerdings dann auch nicht, wenn 2 singleverträge bestehen.
generell ist es bei hausratversicherungen so, daß beide verträge anteilmäßig gekürzt werden, falls die versicherungssumme beider verträge in einem gemeinsamen haushalt nun zu hoch ist.
und viele versicherer nehmen eine kündigung aufgrund
„risikowegfall“ sowieso nicht an.
gruß
oliver

hallo Oliver,
müssen sie aber, wenn man einen Schaden meldet.
Grüße
Raimund

lieber raimund,
klar hast du da recht.
ich möchte hier allerdings keinesfalls eine anleitung zum versicherungsbetrug geben !!!
ich habe da noch einen trick, um verträge aufzuheben:
man geht zum einwohnermeldeamt und meldet sich ins ausland ab. mit dieser ema- bestätigung heben die meisten versicherer die verträge auf. was kann man denn auch daüfr, wenn man sich einige tage später entscheidet, doch in deutschland zu bleiben ??? :smile:))