Hausrat bewerten

Hallo
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin oder im Finanzteil.
Es geht darum wie wird der Hausrat vom Wert her bei einer Scheidung bewertet?
Liest zwar immer wieder das er bewertet wird oder soll aber keine angaben dazu wie.
Nimmt man immer den Wert zu dem er erworben wurde oder einen Zeitwert? Ist der für alle Güter gleich?
Beim Auto ist es einfach da gibt es ja die schwackeliste aber Möbel und so.
Kann mir jemand helfen?

Hallo,

hierbei handelt es sich um ein „Schwieriges“ Gebiet,da hier bei
Emotionen im Spiel sind,die aber nichts mit dem realen Wert zu tun haben.

Für normale Haushaltseinrichtung gilt eine simple Formel:

Kaufpreis - (Kaufpreis/Lebensdauer x tatsächliches Alter) = Zeitwert

damit ist bei den meistens normalen Gebrauchsgegenständen der Wert = Null nach ein paar Jahren…

Da geb ich dir recht eas das emotional betrifft. Aber davon sind wir ziemlich frei, im moment.

Danke mal für die Grobe Richtung. Wenn ich jetzt noch so ein paar Lebensdauerwerte für Möbel hab dann bin ich durch.

Danke.

Hallo,

nun,zumindest bei allen Sachen,die weniger als 410 € gekostet haben,ist das einfach…denn diese werden als „Geringwertig“ erachtet und sind
nach einem Jahr wertlos.

Bei allen anderen kann man mit 10 Jahren rechnen…sofern es sich um
„normale Gebrauchsgegenstände“ handelt.

Schwierig wird es bei alten Sachen,also Möbeln oder anderen Dingen,die älter als 30 Jahre sind.Hier sollte man den Rat eines Fachmannes einholen,da es für Laien unmöglich ist,echte Antiquitäten von
„Massenware“ (und somit wertlos) zu unterscheiden.

OK, Danke. Damit komm ich schon ein riesen Stück weiter. Sachen die Älter als 10 Jahre sind gibts in dem Fall nicht.