Hausrat/Haftpflicht

Hallo,
durch übergelaufenes Wasser aus der Küchenspüle wurde in der darunterliegenden Mietwohnung die Wand (Tapete) und die Arbeitsplatte der
Singleküche beschädigt. Der Schaden wurde der Hausrat+Haftpflicht gemeldet. Ist der Verursacher des Schadens erstmal privat zum bezahlen des Schadens verpflichtet ? oder reicht der Hinweis - Ich habe es der Versicherung gemeldet - (bekannt ist, das Haftpflicht zuständig ist für Schaden Dritter).
Wer hat ähnliches erfahren ???

Hallo,
die Aufgabe der Haftpflicht ist es -sofern Deckung besteht wovon ich ausgehe- die Haftung zu prüfen und bei berechtigtem Anspruch gesetzesgemäß zu entschädigen. D.h. ein Vorstrecken ist nicht sinnvoll. Kommt die Haftpflicht zum Ergebnis, dass keine Haftung vorliegt, würde sie sogar gerichtlich die Ansprüche abwehren (sehe ich hier allerdings nicht).

Gruß
Andreas

Ist der Verursacher des Schadens erstmal privat zum bezahlen des Schadens verpflichtet ?

  • Nein ist er nicht, der Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

oder reicht der Hinweis - Ich habe es der Versicherung gemeldet

  • demnach ja

und kommt es zur einer gerichtlich geltend machenden Haftpflichtanspruch, hat der Versicherungsnehmer die Führung des Verfahrens dem Versicherer zu überlassen :wink:

Kurz gesagt: wer vorher schon zahlt begeht Schuldbekenntnis und der Versicherer braucht nicht die volle Höhe des Schadens begleichen. Deswegen bei Haftpflichtschaden immer den Versicherer prüfen lassen, dann wird es erst bezahlt oder abgelehnt…