angenommen man kippelt auf seinem Arbeitsplatz (z.B.: Fachhochschule, als Student) mit seinem Stuhl, währenddessen fällt dem Tischnachbarn ein 2 Monate altes, 160€ (Neupreis) teures Navigationsgerät aus dem (offenen) Rucksack und rutscht unter das Stuhlbein des Kippelnden. Dieser lehnt sich vor und das Navigationsgerät wird schwer beschädigt.
Wäre die Haftpflicht des Kippelnden oder die Hausrat des Besitzers zuständig? Dem Kippelnden ist meiner Meinung nach weder Schuld noch Fahrlässigkeit anzuhängen, dem Besitzer höchstens ein gewisses Maß an fehlender Vorsicht.
wie Nordlicht schon geschrieben hat ist das in jedem Fall eine Sache für die Haftpflichtversicherung. Hausrat fällt komplett raus!
Sollte der Schädiger nicht für den Schaden verantwortlich sein, so übernimmt die Versicherung auch die Schadensabwehr, als sogenannte „passive Rechtschutzversicherung“. Das heisst die Haftpflicht übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten einer Schadenabwehr.