Hausrat-haftpflicht

hallo
nehmen wir mal folgenden fall an.
a besitzt eine eigentumswohnung und möchte dauerhaft ins nichteuropäische ausland ziehen und vermietet an b. a vermietet an b möbliert- da er seine möbel so liebt und nicht entsorgen will. a hat eine hausratversicherung,b eine privathaftpflicht. im laufe der jahre ersetzt b einiges an mobiliar zwecks abnutzung oder defekt(tv und ähnliches) auf eigene kosten.in wieweit greift dann bei einem evtl. schadensfall die hausrat von a?
zusatzfrage!
wenn a mit b eine vertragliche vereinbarung hätte keine mieterhöhung vorzunehmen,dafür übernimmt b die anschaffungskosten für neues.
müßte die hausrat von a dann einspringen. oder braucht b selbst eine hausrat?

gruß fast eddy

PS: mir ist nicht langweilig

Hallo,
in der Hausratvers. sind die Gegenstände in der Wohnung - nicht Personen - versichert. Grundsätzlich besteht also zunächst Schutz. Allerdings sind Einschränkungen - je nach Vertragsbedingungen - die variieren - z.B. bei Unbewohntsein oder Vermietung oder auch gemietetem Mobiliar denkbar.
Die Haftpflicht (des Mieters) sollte auch Schäden an gemietetem Mobiliar absichern (das ist nicht Standard!) Der Vermieter sollte über den Abschluss einer separaten Haftpflicht für die Wohnungsvermietung nachdenken.
Gruß J.K.

Guten Tag,joerg
danke dir mal für deine antwort.
weißt du auch was zum thema neuanschaffung mobiliar durch mieter? versichert durch hausrat des vermieters oder eher nicht? eigentlich ist es ja eigentum des mieters(käufer)
gruß

Hallo,
versichert ist der Hausrat in der Wohnung. Besonderheiten, auch hinsichtlich Besitzverhältnisse, stehen in den Bedingungen des Versicherers. Aus diesen ergibt sich, zusammen mit der Police, der genaue Umfang des Versicherungsschutzes! Von eben diesen hat hier keiner Kenntnis - abgesehen evtl. von dem Fragesteller…Sind Vertragspartner der Versicherung und Bewohner der versicherten Wohnung nicht identisch so gibt es allerdings weitere Sachverhalte, die bei einem - hoffentlich nicht eintretenden Schadenfall - zu beachten sind! Der Fragesteller sollte Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.
Gruß

hallö joerg
danke dir.die antworten haben mir weitergeholfen.
gruß

Ich behaupte einfach mal, dass die Hausratversicherung des a im Schadensfall keinen Pfennig für das Mobiliar zahlt, da es sich um vermietetes Gut handelt.

vnA

hallo vna

hat die aussage einen hintergrund oder ist es nur eine vermutung deinerseits. nicht despektierlich gemeint.bin froh um jede meinung

gruß fast eddy

Mir liegt im Moment kein Hausratvertrag vor. Heute Abend werde ich meine Antwort untermauern oder abbauen können.

vnA

„Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen“
Quelle: http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/fileadmin…
§6.2 (Seite 11)

vnA