Hausrat, Haftpflicht, Wasserschaden

Gestern hatten wir im Haus eine vom Vermieter beauftragte Firma, die die Abflußrohre mittels Kamerawagen auf Verstopfungen untersuchen sollte. Dabei ist es dann wohl zu einer Verstopfung oder ähnlichem gekommen, die dazu geführt hat, das in unserer Soutarainwohnung das Abwasser aus der Spüle in der Küche gekommen ist. Bevor der Schaden bemerkt worden war, hatte sich bereits die dunkle, stinkende Brühe auf dem Fußboden in der Küche, dem halben Flur, einem kleinen Abstellraum und einem Teil des Schlafzimmers ausgebreitet. Nachdem der Schaden bemerkt und die vor Ort anwesenden zwei Mitarbeit der Firma informiert wurden, wurden die Arbeiten mit dem Kamerawagen eingestellt und die Wohnung ausgeräumt und grob gereinigt. Bei dem Reinigungsversuch sind dann wohl noch zusätzlich Spritzer der Brühe über den in allen Räumen liegenden Fließenspiegel gekommen, so das es in der Küche und im Flur zu Verschmutzungen gekommen ist. Beweißfotos wurden zur Genüge gemacht.
Im Laufe des Vormittags kam dann der Inhaber der Firma und meinte, das man die Angelegenheit wohl auch ohne Versicherung erledigen könne, da man zu diesem Zeitpunkt erst Schäden an einer unter dem Bett abgelegten neuen Matratze und wohl leichte Flecken an zwei Läufern im Schlafzimmer entdecken konnte. Er wollte dann gerne eine Aufstellung haben, um das Ganze dann so schnell wie möglich abwickeln zu können.
Nach weiteren Stunden mit Reinigen und Säubern der Wohnung und einem zwischenzeitlich erneut notwendigen Einsatz eines Instalateurs, da die Verstopfung in der Küche weiterhin bestand, trotz gegenteiliger Zusicherung durch den Firmeninhaber der ersten Firma, stellte ich fest, das wohl Teile der Brühe auch unter den Kleiderschrank und eine im Schlafzimmer abgestellte Vitrine gedrungen ist. Bei der Vitrine ist bereits ein Teil aufgrund der Feuchtigkeit abgesprungen. Bei der Küche konnte ich jetzt zunächst noch keine weiteren Schäden feststellen, diese dürften aber wohl nicht ausbleiben, da die Flüssigkeiten dort ja über das Spülbecken eingetreten sind und teilweise auch hinter die Schränke an den Wandfließen runter gelaufen sind.

Lange Rede, kurze Fragen: Wem muss ich den Schaden melden, dem Vermieter, der Firma die vor Ort war oder zur Sicherheit auch meiner Hausratversicherung? Da wir eh in zwei Monaten ausziehen werden und die WOhnung bereits entsprechend gekündigt haben, stellt sich natürlich auch die Frage hinsichtlich einer notwendigen Renovierung der verschmutzen Wände, durch uns, die Firma oder wen? Bei der Küche handelt es sich um eine Baumarktküche, die bereits mehrfach Auf und wieder Abgebaut wurde und jetzt eigentlich nur noch bis zum Mietende verwendung finden sollte und anschließend entweder im Partyraum verwendet werden sollte, kann man diese in die Schadensliste dennoch mit aufnehmen?

Schäden, die durch Abwasser entstehen, sind in der Hausratversicherung i.d.R. nicht gedeckt.
Sie sollten den Schaden bei der Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens melden. Ein „guter“ Meisterbetrieb hat so eine Versicherung.
Dort sollten Sie den Schaden unverzüglich melden.
Warum das Unternehmen aber so regulieren will, ohne Versicherung, kann ich nicht verstehen. Genau für solche, durch den Unternehmer oder dessen Mitarbeiter verursachte Schäden ist die Betriebshaftpflichtversicherung da.

Erstmal Danke für die Antwort. Nun, seine Aussage war, das er ja eh einen gewissen Selbstbehalt hat und von daher das Ganze lieber „so“ regeln möchte. Glaube, da hat er aber auch nur die Teppiche und die Matratze als mögliche Zahlungsverpflichtungen gesehen.

Schadenmeldung direkt an die Firma mit dem Kamerawagen!!!

Viel Erfolg

Hallo,

meine Güte, das ist ja alles krass.
Meldet den Schaden mal am besten der Hausratversicherung, die kommen für die unmittelbaren Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt des Leitungswassers auf. Den Rest muss dann der Haftpflichtversicherer des Verursachers bezahlen. Wichtig ist, dass ihr durch einen Gutachter (sicher von der Hausratversicherung) die Schäden dokumentiert bekommt mit Angaben zur Höhe und des Umfanges.
Also so unter der Hand mit dem Firmenchef würde ich es nicht machen.
Viel Glück!

Gruß Angelika