Hallo,
ich grüble über eine Frage hinsichtlich von einem Vermieter verlegtes Laminat nach.
Wenn es dem Mieter gehört, dann würde im Falle eines Brandschadens oder durch Vandalismus eine Reparatur durch die Hausratversicherung gedeckt.
Wenn ein Mieter durch eine Fahrlässigkeit einen Schaden am Laminat hervorruft, dann könnte er es über die Haftpflicht ggf. abrechnen.
Was ist nun, wenn es bspw. in einem Mehrfamilienhaus zu einem Brand kommt oder Eingebrochen wurde und dadurch Laminat beschädigt wird, welches aber der Vermieter verlegt hat. Hat hier der Vermieter eine eigene Versicherung, bzw. ist es sein Bier wie dies geregelt wird?
Gruß
Christian
Hallo,
vom Vermieter eingebracht ist es gegen Feuer und LW(Leitungswasser) Sturm in der Gebäudeversicherung versichert.
Über Haftpflicht wenn du Kratzer oder sonstige Schäden am Laminat verursachst. (Mietsachschäden)
Gruß Anno
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Hallo anno1959,
Hallo,
vom Vermieter eingebracht ist es gegen Feuer und
LW(Leitungswasser) Sturm in der Gebäudeversicherung
versichert.
Über Haftpflicht wenn du Kratzer oder sonstige Schäden am
Laminat verursachst. (Mietsachschäden)
Gruß Anno
Grundsätzlich absolut Zustimmung, aber (*Klugscheißmodus ein):
die Haftpflicht leistet nicht für „normale“ Gebrauchsspuren wie sie durch die tagtägliche, gewöhnliche Abnutzung entstehen - nur damit nicht jemand auf dumme Gedanken kommt
(*Klugscheißmodus aus)
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
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Moin,
Hackenbruch liegt da richtig. Normale Gebrauchsspuren gehen zu lasten des Vermieters und haben nichts mit einer Versicherung zu tun. (§ 535 Abs.1, Satz 2 BGB)
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