Hausrat - Heraufstufung ohne Leistung bei Schaden?

Hallo,

die Situation ist folgende: Nach Anzeige des Verlusts eines Fahrrads durch Diebstahl erfolgt keine Leistung seitens des Versicherers, weil das Rad über Nacht rumgestanden hat; ganz so, wie es im entsprechenden Vertrag steht.

Trotzdem wird der Versicherte heraufgestuft und soll statt SF-Klasse-5 SF-Klasse-3 bezahlen.

  1. Ist das in Ordnung oder sollte man Rücksprache halten, um wieder in die richtige SF-Klasse zu kommen?

  2. Das ist erst nach zwei Jahren aufgefallen. Hat der Versicherte Anspruch auf Gutschrift der zuviel gezahlten Beiträge, oder verjährt dieser Anspruch irgendwann (so es ihn je gab)?

Danke
Gambit

Trotzdem wird der Versicherte heraufgestuft und soll statt
SF-Klasse-5 SF-Klasse-3 bezahlen.

SF-Klassen in der Hausratversicherung ? Bitte Tarif und Gesellschaft nennen, zur Überprüfung.

  1. Ist das in Ordnung oder sollte man Rücksprache halten, um
    wieder in die richtige SF-Klasse zu kommen?

Erst einmal in die Tarifbedingungen sehen, bevor man Rücksprache hält.

  1. Das ist erst nach zwei Jahren aufgefallen.

Da wird sich der VN aber mangelnde Sorgfalt vorwerfen lassen müssen. Aber nach 2 Jahren dürfte kein Anspruch verjährt sein, so er denn jemals bestanden hat.

Trotzdem wird der Versicherte heraufgestuft und soll statt
SF-Klasse-5 SF-Klasse-3 bezahlen.

SF-Klassen in der Hausratversicherung ? Bitte Tarif und
Gesellschaft nennen, zur Überprüfung.

Marketinggag der G*****r, Schau mal ab und zu TV-Werbung :wink:

Der Vertrag wurde mit der ASSTEL Sachversicherung AG in Köln geschlossen. Um welchen Tarif es sich handelt, kann ich gar nicht genau sagen: es ist eine verbundene Hausratversicherung mit Versicherungssumme EUR 44.000

Ich habe den entsprechenden Abschnitt im Versicherungsschein gefunden:
„Hat der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres bestanden, ohne daß in dieser Zeit ein Schaden gemeldet worden ist, für den das Versicherungsunternehmen Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet hat, […]“
Weiter steht da, dass man in oben beschriebenen Fall heraufgestuft wird, also weniger zahlt. In allen weiteren Abschnitten, wo die Einzelheiten geklärt werden, beziehen sie sich auf diese Formulierung.

Das heißt, soweit ich das verstehe, hatte die Versicherung kein Recht, die SF-Klasse herabzustufen, da sie auch keine Leistungen erbracht hat! Schließlich steht es explizit so da drin. Ich hatte auf Erfahrungsberichte gehofft, vielleicht ist jemandem schon einmal so etwas passiert.

Aber egal, ich lese das glaube ich richtig. Oder?

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Guten Tag Gambit,
Sie können sich ohne Probleme noch längere Zeit ärgern.
Sie können aber auch eine richtige HV abschließen.
Gruß
Günther

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