Schreibt eine Hausratversicherung im Falle eines Einbruchs/Diebstahls vor, dass die Haupteingangstür des Gebäudes nachts abgeschlossen sein muß?
Oder genügt es das die Tür nur geschlossen nicht aber abgeschlossen ist?
Wie sieht es mit der eigenen Wohnungstür aus? Muß diese nachts verriegelt werden?
Gruß
Hallo,
Schreibt eine Hausratversicherung im Falle eines
Einbruchs/Diebstahls vor, dass die Haupteingangstür des
Gebäudes nachts abgeschlossen sein muß?
Oder genügt es das die Tür nur geschlossen nicht aber
abgeschlossen ist?
Wie sieht es mit der eigenen Wohnungstür aus? Muß diese nachts
verriegelt werden?
die Versicherung schreibt nichts vor; aber: wer der Tür nicht abschließt handelt u.U. grob fahrlässig und riskiert damit (teilweise)
den Versicherungsschutz. Noch wesentlicher kann sein, das bei einem
Einbruch anschließend keine Einbruchspuren vorhanden bzw. feststellbar
sind. Der Dieb kann evtl. ohne jedwede Gewaltanwendung eindringen
(geht erschreckend einfach). Auf einen vereinfachten Nenner gebracht:
keine Einbruchspuren=kein Einbruch=nicht versichert=Pech gehabt.
Gruß joerg koenig
Gruß
Das macht mich jetzt schon nachdenklich, da der Hausverwalter meinte, es würde genügen die Haupteingangstür ab 22h geschlossen zu halten (aber eben nicht abgeschlossen).
Wie sieht es mit der Wohnungstür aus?
Gilt da selbiges? (also keine Einbruchsspuren=kein Einbruch=kein Versicherungsschutz)
Das macht mich jetzt schon nachdenklich, da der Hausverwalter
meinte, es würde genügen die Haupteingangstür ab 22h
geschlossen zu halten (aber eben nicht abgeschlossen).
Bei einem Mehrparteienhaus kann man das abschließen nicht erwarten.
Wie sieht es mit der Wohnungstür aus?
Die muß abgeschlossen sein, wenn man die Wohnung verläßt. Wenn man sich in der wohnung aufhält, muß die Tür nicht abgeschlossen werden, auch nicht nachts.
Gilt da selbiges? (also keine Einbruchsspuren=kein
Einbruch=kein Versicherungsschutz)
Die Einbruchsspuren müssen nicht notwendigerweise an der Tür oder an einem Fenster sein. Es kann auch einbruchsspuren in der wohnung geben. Ansonsten hast Du Recht.