Hausrat kündigen- nur mit Begründung?

Guten Tag, ich verkaufte mein Haus. Die Dame bei der Versicherung will die Kündigung der Hausrat-, Rechtsschutz- u. anderen Versicherungen begründet haben. Ich stelle ich mir vor, es ist nicht notwendig, auch nicht, wenn die Versicherungen jahrelang liefen. Im Übrigen wohne ich nicht mehr in dem Bundesland.
Ist mein Gedankengang da richtig? Wer kann mir freundlicherweise helfen?
P.S. Dort, wo ich jetzt in einer Mietwohnung wohne, habe ich schon seit Jahren eine Hausrat- u. Haftpflichtversicherung.
Mit freundlichen Grüssen

Guten Tag, ich verkaufte mein Haus. Die Dame bei der
Versicherung will die Kündigung der Hausrat-, Rechtsschutz- u.
anderen Versicherungen begründet haben. Ich stelle ich mir
vor, es ist nicht notwendig, auch nicht, wenn die
Versicherungen jahrelang liefen. Im Übrigen wohne ich nicht
mehr in dem Bundesland.

Hi,

Verträge haben ja eine gewisse Laufzeit und auch gewisse Kündigungsfristen. Wenn man jetzt außerhalb dieser Laufzeit bzw. Kündigungsfrist kündigen möchte, muß man dies schon begründen.

Zumal eine Rechtsschutzversicherung nicht zwingend etwas mit dem Haus an sich zu tun haben muß.

Ist mein Gedankengang da richtig? Wer kann mir
freundlicherweise helfen?

Nein.

P.S. Dort, wo ich jetzt in einer Mietwohnung wohne, habe ich
schon seit Jahren eine Hausrat- u. Haftpflichtversicherung.

Dann muß man das eben der anderen Versicherung mitteilen.

Gruß
Tina

anderen Versicherungen begründet haben. Ich stelle ich mir
vor, es ist nicht notwendig, auch nicht,

Was haben diese Versicherungen mit dem Haus zu tun ? Wenn Du das haus verkaufst existiert der Hausrat immer noch, auch die Rechtsschutzversicherung bietet Dir auch ohne Haus weiterhin Deckung. Also muß regulär gekündigt werden (Kündigungsfrust beachten).

Im Übrigen wohne ich nicht mehr in dem Bundesland.

Seit wann sind Versicherung an ein Bundesland gebunden ?

Ist mein Gedankengang da richtig?

Nein.

P.S. Dort, wo ich jetzt in einer Mietwohnung wohne, habe ich schon seit Jahren eine Hausrat- u. Haftpflichtversicherung.

Dann solltest Du diesem Betreuer die anderen Verträge vorlegen und Dir raten lassen, was zu tun ist.

die Indianer…
Hallo,

P.S. Dort, wo ich jetzt in einer Mietwohnung wohne, habe ich
schon seit Jahren eine Hausrat- u. Haftpflichtversicherung.
Mit freundlichen Grüssen

somi zieht Deine „Haus-Hausrat und Haftpflicht“ mit in die neue/alte Wohnung.
Da jetzt aber 2 vorhanden sind, ist es wie bei den Indianern.
Der ältere (Vertrag) hat das Sagen und bleibt bestehen. Der andere geht auf Grund von Doppelversicherung in´s Nirvana!
(Dies müssen aber beide Versicherer wissen!)

VG René

Der ältere (Vertrag) hat das Sagen und bleibt bestehen.

Kühne Aussage das. Vielleicht ist der neue besser und sollte erhalten bleiben. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es.

Der ältere (Vertrag) hat das Sagen und bleibt bestehen.

Kühne Aussage das.

Is aber so. Keine Wahlmöglichkeit!
4. Beseitigung der Mehrfachversicherung
a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den
die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis
von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen,
kann er verlangen, dass der später geschlossene
Vertrag aufgehoben
oder die Versicherungs -
summe unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags
auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch
die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.

Vielleicht ist der neue besser und sollte
erhalten bleiben.

Kann man nur anhand der Bedingungen beurteilen!:wink:

Gestaltungsmöglichkeiten gibt es.

Oh ja, die gibt es wahrlich :smile:

VG René

Is aber so. Keine Wahlmöglichkeit!
4. Beseitigung der Mehrfachversicherung
a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den
die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis
von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen,

Genau das trifft doch hier gar nicht zu. Er hat bewußt zwei Verträge abgeschlossen, warum auch immer.

Genau das trifft doch hier gar nicht zu. Er hat bewußt zwei
Verträge abgeschlossen, warum auch immer.

2 Hausstände, zwei Verträge! Soweit ist es bewußt gemacht worden.

Söllte der Hausrat in dem Haus mit verkauft worden sein (:wink:), ist eine Kündigung auf Grund „Risikofortfall“ möglich.

Wurde der Hausstand aber mit in die Wohnung genommen, nimmt er auch „unbewußt!“ (da vertraglich so vereinbart) die zweite Hausratversicherung mit.
Er hat somit eine Doppelversicherung und der von mir genannte Passus käme zum tragen.

Da man auch doppelt versichert bleiben kann, söllte eine Kündigung in absehbarer Zeit ja wohl möglich sein! Egal welcher Vertrag es dann ist.

VG René

Hallo sonnego,

Guten Tag, ich verkaufte mein Haus. Die Dame bei der
Versicherung will die Kündigung der Hausrat-, Rechtsschutz- u.
anderen Versicherungen begründet haben.

Der Hintergrund dieser Forderung mag sein, dass Hausrat-, RS- und Privathaftpflicht-Versicherung nicht objekt- sondern personenbezogen sind. Sie ziehen im Gegensatz zur Gebäudeversicherung oder der Immobilienhaftpflicht mit dir um.

Ich stelle ich mir
vor, es ist nicht notwendig, auch nicht, wenn die
Versicherungen jahrelang liefen.

Die Laufzeit hat mit der Forderung nach einer Begründung i.d.T. nichts zu tun. Vielmehr gibt es einige wenige Umstände, die im geschilderten Fall eine Aufhebung der Verträge rechtfertigen können. Diese Umstände möchte die Versicherung wohl in der Begründung genannt bekommen.

Im Übrigen wohne ich nicht
mehr in dem Bundesland.

Das mag eine Frage für die zukünftige Betreuung der Verträge vor Ort durch einen neuen Vertreter oder Direktion sein, nicht aber eine Frage nach der grundsätzlichen Gültigkeit. Hierfür ist es unerheblich, in welchem Bundesland man wohnt.

Ist mein Gedankengang da richtig? Wer kann mir
freundlicherweise helfen?
P.S. Dort, wo ich jetzt in einer Mietwohnung wohne, habe ich
schon seit Jahren eine Hausrat- u. Haftpflichtversicherung.

Hier gilt es zu unterscheiden:
Hausrat:
Mit Sicherheit ist Hausrat aus dem bisherigen Wohnhaus in die jetzige Mietwohnung gebracht worden (niemand glaubt einem Kunden, der angibt, nackt, ohne jedweden Besitz, in die neue Wohnung gezogen zu sein).
Damit hat sich der Wert des dort bereits vorhandenen Hausrats erhöht.

War nun die für die MW bestehende Hausratversicherung mit einer bis dato exakt richtig bemessenen Versicherungssumme ausgestattet, so wäre dieser zusätzliche Hausrat zunächst einmal nicht versichert. Für die entstandene Differenz würde aber die Hausratversicherung aus dem Wohnhaus nach entsprechender Änderung und Anpassung aufkommen.
Achtung Besonderheit: War die Versicherungssumme in der „Mietwohnung“-Versicherung bislang überdimensioniert, so dass die hinzukommenden Werten der Höhe nach mit-abgesichert sind, können die „älteren Rechte“ geprüft werden, nach denen der längst bestehende Vertrag bestehen bleibt, der jüngere aber aufgehoben wird. Aber auch nur dann…

Haftpflicht:
Hier gilt gleichfalls die „Ältere-Rechte-Regelung“. Entscheidend ist aber immer, ob der Kunde vom Bestehen einer Mehrfachversicherung wußte oder nicht. Ist ein Vertrag bewußt mehrfach abgeschlossen worden, ist´s Essig mit Aufheben.

Viele Grüße
Loroth

Hallo silex1,

mit Verlaub, aber ich glaube hier verrennst du dich zumindest teilweise:

Söllte der Hausrat in dem Haus mit verkauft worden sein (:wink:),
ist eine Kündigung auf Grund „Risikofortfall“ möglich.

Der Kunde müsste komplett nackt ausgezogen sein, ansonsten nimmt er IMMER Hausrat mit.
Das Erstere aber - behaupte ich aufgrund jahrelanger Erfahrung - nimmt dir kein Vertragssachbearbeiter ab! Ergo: Risikowegfall ist nicht gegeben = keine Aufhebung aus diesem Grund.

Wurde der Hausstand aber mit in die Wohnung genommen, nimmt er
auch „unbewußt!“ (da vertraglich so vereinbart) die zweite
Hausratversicherung mit.
Er hat somit eine Doppelversicherung und der von mir genannte
Passus käme zum tragen.

Möglicherweise ja. Aber wenn, dann wird zunächst einmal geprüft, ob der ältere Vertrag auch summenmäßig beide Hausratbestände abdeckt. Tut er das nicht, bleibt auch der jüngere Vertrag (eventuell angepasst und reduziert) bestehen.
Es wird aber nicht pauschal der jüngere Vertrag aufgehoben (dieser Eindruck entsteht aber zwangsläufig in deinem ersten Posting).

Da man auch doppelt versichert bleiben kann, söllte eine
Kündigung in absehbarer Zeit ja wohl möglich sein! Egal
welcher Vertrag es dann ist.

Eine Kündigung zum Ablauf ist für den Kunden jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich, richtig. Und DAS ist der wahrscheinlich entscheidende Hinweis in diesem Fall.

Viele Grüße
Loroth

1 Like

Hallo Loroth,

mit Verlaub, aber ich glaube hier verrennst du dich zumindest
teilweise:

Kritik ist nicht´s schlimmes, ist es doch nur die Darstellung des IST-Zustandes.:wink:
Da hier eine Kollision der Vers.-Bedingungen mit der Realität stattfindet, ist ein Verrennen unmöglich!
Denn bei allen Argumenten, legt NUR der VN fest, wie hoch die Versicherungssummen sein sollen/können/müssen/dürfen.

Der Kunde müsste komplett nackt ausgezogen sein, ansonsten
nimmt er IMMER Hausrat mit.

Selbst wenn er alles mitnimmt, ist es ggf. ein Risikofortfall.
Hat er in der Wohnung nur ne Matratze und 50.000,-€ Versicherungssumme, dann kann er so einiges aus dem Haus mitnehmen.:wink:

Das Erstere aber - behaupte ich aufgrund jahrelanger Erfahrung

  • nimmt dir kein Vertragssachbearbeiter ab! Ergo:
    Risikowegfall ist nicht gegeben = keine Aufhebung aus diesem
    Grund.

Somit legt also den Wert der mitgenommenen Sachen, der Sachbearbeiter fest? Wohl kaum, denn dies kann er nicht.
Er müsste den Wert der Sachen vor Ort bestimmen.
Sowohl der Dinge die mitgenommen werden, als auch den Wert der Dinge die sich in der Wohnung befinden.
Erst dann kann eine Aussage über die Versicherungssumme, die benötigt wird, gemacht werden.
Abgesehen von der Außenversicherung der Wohnung, welche ja auch noch in Betracht kommen kann.

Möglicherweise ja. Aber wenn, dann wird zunächst einmal
geprüft, ob der ältere Vertrag auch summenmäßig beide
Hausratbestände abdeckt.

Und wer soll dies tun?
Dies kann doch nur der VN oder ein Sachverständiger.

Die pauschale Festlegung von x,-€/m² ist doch nicht die Berechnungsgrundlage sondern dient ja nur dem Unterversicherungsverzicht. Und dieser ist keine Grundlage für die Hausratvers.-Summe.

Tut er das nicht, bleibt auch der
jüngere Vertrag (eventuell angepasst und reduziert) bestehen.

Dies kann aber nicht vom Sachbearbeiter festgelegt, sondern nur seitens des VN erklärt werden.

4. Beseitigung der Mehrfachversicherung
a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den
die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis
von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen,
kann er verlangen, dass der später geschlossene
Vertrag aufgehoben oder die Versicherungs -
summe unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags
auf den Teilbetrag herabgesetzt wird
, der durch
die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.

Es wird aber nicht pauschal der jüngere Vertrag aufgehoben
(dieser Eindruck entsteht aber zwangsläufig in deinem ersten
Posting).

Es werden alle größeren Gesellschaften den älteren Vertrag aufheben. Denn dazu gibt es diesen §.
Denn in keiner Bedingung wird zu lesen sein, wie hoch die Versicherungssumme ist/sein muß, sondern es wird IMMER erst im Schadensfall interessant für die Gesellschaften.

Dass es Ausnahmen gibt bei den Gesellschaften, mag sein. Dass diese auch auf Weiterbestehen IHRES Vertrages bestehen, mag auch sein. Nur gibt es keine Grundlage (auch nicht aus den Bedingungen), die dies rechtfertigt.

VG René
(dessen Hausrat auch nur pauschal bestimmt wurde…der Faulheit wegen!)

Hallo Rene,

letzte Anmerkung von mir zu diesem Thema, denn die Diskussion hat mittlerweile fast nix mehr mit der Ursprungsfrage zu tun.

Da hier eine Kollision der Vers.-Bedingungen mit der Realität
stattfindet, ist ein Verrennen unmöglich!

Den Satz verstehe ich nicht (bitte nicht versuchen, den Satz zu erklären. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Satz unverständlich ist.)

Selbst wenn er alles mitnimmt, ist es ggf. ein Risikofortfall.

Mitnichten. Ein „Risikofortfall“ im Bereich der Hausrat liegt nur vor, wenn entweder der VN selber oder für den VN kein Hausrat mehr existieren.

Hat er in der Wohnung nur ne Matratze und 50.000,-€
Versicherungssumme, dann kann er so einiges aus dem Haus
mitnehmen.:wink:

Auch dieser Satz ist nicht verständlich. (s.o.)

Somit legt also den Wert der mitgenommenen Sachen, der
Sachbearbeiter fest? Wohl kaum, denn dies kann er nicht.
Er müsste den Wert der Sachen vor Ort bestimmen.
Sowohl der Dinge die mitgenommen werden, als auch den Wert der
Dinge die sich in der Wohnung befinden.

Wo habe ich Entsprechendes behauptet?
Ich habe lediglich gesagt, dass kein Vertragssachbearbeiter in D dem Kunden abnimmt, dass er ohne jeglichen Hausrat (ohne Möbel, ohne Einrichtung, ohne persönliche Gegenstände, vor allem aber ohne Kleidung!!!) aus einem Haus auszieht und damit die Voraussetzungen des Risikowegfalls erfüllt.

Und wer soll dies tun?
Dies kann doch nur der VN oder ein Sachverständiger.

Richtig, dieser ist für die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme/des Versicherungswerts verantwortlich. Auch hier habe ich nie etwas anderes behauptet.
Wenn er also nach dem Umzug angibt, nun 50.000 € Hausrat zu haben und wenn er weiter bisher 40.000 € versichert hatte, dann wird so verfahren, wie von mir beschrieben und wie im letzten Teil der von dir zitierten Versicherungsbedingungen festgelegt ist.

Die pauschale Festlegung von x,-€/m² ist doch nicht die
Berechnungsgrundlage sondern dient ja nur dem
Unterversicherungsverzicht. Und dieser ist keine Grundlage für
die Hausratvers.-Summe.

Auch hier: Wo habe ich Gegenteiliges behauptet?

Tut er das nicht, bleibt auch der
jüngere Vertrag (eventuell angepasst und reduziert) bestehen.

Dies kann aber nicht vom Sachbearbeiter festgelegt, sondern
nur seitens des VN erklärt werden.

Und noch einmal: Wo sollte ich denn in meinem Beitrag entsprechend… ach, lassen wir es.

Viele Grüße
Loroth

Hallo Sonnego,

nachdem ich in den Antworten einige Fehler gefunden habe,
hier ein paar Erläuterungen, wie sie von mir bearbeitet werden würden:

Guten Tag, ich verkaufte mein Haus. Die Dame bei der
Versicherung will die Kündigung der Hausrat-, Rechtsschutz- u.
anderen Versicherungen begründet haben.

Wir müssen zu allererst einmal unterscheiden zwischen Personen und Sachbezogenen Versicherungen.

Personenbezogene Versicherung ist eine Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung

Sachbezogene Versicherung ist eine Gebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Glasversicherung

Beim Verkauf des Wohngebäudes, geht die Gebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung und die Glasversicherung (kein Haushaltsglas) auf den neuen Käufer über. Dieser kann die Verträge nach Überschreibung im Grundbuchamt innerhalb von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen oder die Verträge übernehmen.

Die Hausratversicherung kann aufgelöst werden, wenn der bestehende Hausrat verkauft wird oder in der 2.Wohnung bereits eine Hausratversicherung besteht.
Wenn eine Hausratversicherung in der 2.Wohnung noch nicht bestanden hätte, wäre die bestehende Versicherung in die 2. Wohnung übergegangen.

Da eine Privathaftpflicht auf die Person bezogen ist, gelten bei einer Doppelversicherung die älteren Rechte. Entweder kann der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit gekündigt werden, oder der andere zum Ablauf. Ich vermute jedoch, dass für das Haus eine Gebäudehaftpflicht bestanden hat.

Genau so verhält es sich mit der Rechtsschutzversicherung. Hier kann jedoch der Baustein Gebäude-RS aus dem Vertrag entfernt werden.

Die jeweiligen Kündigungen müssen bei dem Versicherungsunternehmen entspechend begründet werden, bzw. muß bei Doppelversicherung die eine Kopie der anderen Versicherung mitgeschickt werden.

Viele Grüße!

Merger