Guten Tag,
ich bin aus meiner Wohnung vor kurzem in die Wohnung meiner Freundin eingezogen. Da Sie eine Hausratversicherung hat, wollte ich meine für die alte Wohnung kündigen, logisch. Nur leider lehnt meine Versicherung erst mal ab und will wissen, ob die Wohnung meiner Freundin ausreichend versichert ist. Wenn dem nicht so wäre (schreibt meine Versicherung) ist eine Kündigung nicht möglich. Frage an Euch, darf die Versicherung das? Muss ich das akzeptieren, oder kann ich mich dagegen wehren? Wo kann man sich bei sowas Auskünfte holen?
Dank im Vorraus.
Odin
Hallo Odin,
alleine ein Umzug berechtigt noch nicht zur sofortigen Kündigung. Das vorweg.
Ansonsten gibt es schon mehrere Möglichkeiten.
Habt ihr beide eine Hausratversicherung, so kann die mit dem jüngeren Vertragsbeginn aufgehoben werden. Ihr solltet aber dabei darauf achten, dass ihr nunmehr immer noch genügend abgesichert seit, denn immerhin kommt ja nun ein 2. Haushalt mit in die Wohnung. Oder ihr reduziert eine Versicherung auf den Teil, der euren Wert übersteigt. Ihr müsst dazu aber beide Versicherungssummen heranziehen. Da in der Schadensversicherung, zu der die Hausratversicherung gehört, eine Überversicherung bzw. ein Bereicherungsverbot bestehtm gibt es da auch keine Probleme. Ihr müsst das dem VR nur schlüssig darlegen.
Ansonsten hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Prämie sich erhöht, du gleichzeitig aber keine Mehrleistung bekommst. Bedeutet bspw. du ziehst vom Land in die Großstadt. Dann ist das in der Regel der Fall.
Ansonsten hast du leider nur die Kündigungsmöglichkeit zum Ende des Vertrages.
Oder im Schadenfall. Aber deswegen einen zu produzieren. Aber das ist deine Sache. Ich halte nichts davon, etwas zu türken. Zumal man Laien da sehr schnell auf die Schliche kommt und Versicherungsbetrug wird zwar in der Allgemeinheit als Kavaliersdelikt angesehen, ist aber dennoch von der rechtlichen Seite bisher immer ordnungsgemäß bestraft worden. IOch würde es mir also überlegen.
Das ganze kannst du nachlesen in deinen VHB §20+ 20a Überversicherung, und §11 Wohnungswechsel, Prämienänderung.
ich hoffe, dass ich es verständlich erklärt habe… ansonsten kurze Nachricht.
So long Marco