ALLLSOOO,
wir haben eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in einer anderen Stadt. Die Wohnung ist zur Zeit vermietet.
Vor 10Tagen ist der Mieterin Wasser aufgefallen, dass aus der Decke (wahrscheinlich aus der Wohnung darüber) trat. DIese Wohnung ist z.Z. nicht vermietet. Der Hausmeister ist im Urlaub, domit haben wir uns an die Hausverwaltung gewendet, die allerdings ie Eigentümerin nicht erreicht.
Es tropft immernoch und die Sicherungen fliegen wohl dtändig raus (kein Wunder, wenn es aus der Deckenlampe tropft, sowie aus der Dunstabzugshaube, etc.)
Die HAusverwaltung lässt nun Morgen die Wohnungstür aufbrechen, um zu sehen, was da los ist (denn die Decke hat nun große Risse). Die HV wollte nun die Hausratsversicherung der Mieterin haben - da ist jetzt meine Frage:
Wer is denn nun für den Schaden zuständig??? Ich dachte die Haftpflicht der Besitzerin aus der oberen Wohnung oder die Hausversicherung oder wie???
Bin gerade etwas durcheinander - danke im Voraus! LG LIna
Hallo,
grundsätzlich leistet die Hausratversicherung erst einmal unabhängig von einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den versicherten Hausrat des Mieters vor. Jedoch nicht für Gebäudebestandteile, etc.
Es muß nur ein versicherter Schaden vorliegen, z.B. Bruch der wasserleitung.
Sollte sich anschließend herausstellen, dass jemand in Regress genommen werden kann, so holt sich die Hausrat das Geld zurück.
Also, den Schaden auf jeden Fall sofort und unbedingt der Hausratversicherung des Mieters melden.
Viele Grüße
A.Schimanski
Hallo,
heißt das, für Schäden an der Decke (neu verputz, streichen der Decke, abgeplatzte Fliesen, Trockner bereitstellen weil sehr feucht…) ist die Hausrat ja nicht zuständig weil Gebäudebestandteil. Wo melde ich den Schaden???
BZW: Kann ich da jemanden beauftragen, der das in Ordnung bringt und die Rechnung dann an die entsprechende Versicherung schicken oder muss ich das der Besitzerin der oberen Wohnung in Rechnung stellen und sie regelt das dann???
Sorry, hab mit sowas sonst nix am Hut… LG Lina
Hallo!
BZW: Kann ich da jemanden beauftragen, der das in Ordnung
bringt und die Rechnung dann an die entsprechende Versicherung
schicken…
Wenn eine Gebäudeversicherung mit Leitungswasserschäden besteht (nur die Feuerversicherung ist hier Pflicht), melde den Schaden der Versicherung. Diese gibt die Reparatur frei, vermeide eigenmächtiges Handeln, außer Schadenminderungen.
… oder muss ich das der Besitzerin der oberen Wohnung
in Rechnung stellen und sie regelt das dann???
Wenn es ein Wasserrohrbruch ist, kann die Eigentümerin der oberen Wohnung wohl nichts dafür, warum sollte sie dann die Rechnung bezahlen?
Sorry, hab mit sowas sonst nix am Hut… LG Lina
Gruß
CM
Hallo!
BZW: Kann ich da jemanden beauftragen, der das in Ordnung
bringt und die Rechnung dann an die entsprechende Versicherung
schicken…
Wenn eine Gebäudeversicherung mit Leitungswasserschäden
besteht (nur die Feuerversicherung ist hier Pflicht
und nicht einmal mehr die!
), melde
den Schaden der Versicherung. Diese gibt die Reparatur frei,
vermeide eigenmächtiges Handeln, außer Schadenminderungen.
Also, du meldest deinen eigenen Schaden deiner Hausrat und der Hausverwalter meldet den Schaden am Haus der Wohngebäude-Leitungswasserversicherung, soweit diese natürlich bestehen.
Diese Prüfen dann den Sachverhalt und, sollte die Rechtslage dies zulassen, nehmen den Verursacher in Regreß. Dieser kann dies dann an seine ggf. bestehende Privathaftpflichtversicherung weiterleiten.
… oder muss ich das der Besitzerin der oberen Wohnung
in Rechnung stellen und sie regelt das dann???
Wenn es ein Wasserrohrbruch ist, kann die Eigentümerin der
oberen Wohnung wohl nichts dafür, warum sollte sie dann die
Rechnung bezahlen?
Sorry, hab mit sowas sonst nix am Hut… LG Lina
Gruß
CM
Viele Grüße
Mike
Hallo!
BZW: Kann ich da jemanden beauftragen, der das in Ordnung
bringt und die Rechnung dann an die entsprechende Versicherung
schicken…
Wenn eine Gebäudeversicherung mit Leitungswasserschäden
besteht (nur die Feuerversicherung ist hier Pflicht
und nicht einmal mehr die!#
Doch, die Feuerversicherung ist heir Pflicht (Eigentümergemeinschaft), siehe WEG § 21 Abs. 5 Nr. 3!
), melde
den Schaden der Versicherung. Diese gibt die Reparatur frei,
vermeide eigenmächtiges Handeln, außer Schadenminderungen.
Also, du meldest deinen eigenen Schaden deiner Hausrat und der
Hausverwalter meldet den Schaden am Haus der
Wohngebäude-Leitungswasserversicherung, soweit diese natürlich
bestehen.
Die Fragende ist doch die Vermieterin, oder hab ich was verpasst?
Hi Cassis,
Wenn eine Gebäudeversicherung mit Leitungswasserschäden
besteht (nur die Feuerversicherung ist hier Pflicht
und nicht einmal mehr die!#
Doch, die Feuerversicherung ist heir Pflicht
(Eigentümergemeinschaft), siehe WEG § 21 Abs. 5 Nr. 3!
Nein, es existiert keine Versicheurngspflicht mehr.
/t/welche-versicherung-pflicht-bzw-gesetzl/3330171
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtversicherung
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-123207/versi…
So ist mein Wissensstand. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
den Schaden der Versicherung. Diese gibt die Reparatur frei,
vermeide eigenmächtiges Handeln, außer Schadenminderungen.
Also, du meldest deinen eigenen Schaden deiner Hausrat und der
Hausverwalter meldet den Schaden am Haus der
Wohngebäude-Leitungswasserversicherung, soweit diese natürlich
bestehen.
Die Fragende ist doch die Vermieterin, oder hab ich was
verpasst?
Hier hast du natürlich vollkommen Recht. Die Mieterin meldet es der Hausratversicherung.
Viele Grüße
Mike
Hi!
Doch, die Feuerversicherung ist heir Pflicht
(Eigentümergemeinschaft), siehe WEG § 21 Abs. 5 Nr. 3!
Nein, es existiert keine Versicheurngspflicht mehr.
Und warum hab ich wohl obigen Paragraphen angeben? Schau Dir das Teil doch wenigstens mal mal an bevor Du mit Wiki und Co. kommst. Die Feuerversicherung ist eine Pflichtversicherung bei Eigentümergemeinschaften!!!
Gruß
CM
Hi!
Doch, die Feuerversicherung ist heir Pflicht
(Eigentümergemeinschaft), siehe WEG § 21 Abs. 5 Nr. 3!
Nein, es existiert keine Versicheurngspflicht mehr.
Und warum hab ich wohl obigen Paragraphen angeben? Schau Dir
das Teil doch wenigstens mal mal an
Ich habe mir das Teil angesehen!!! Und zwar hier. Also bitte haltze dich mit solchen Aussagen zurück.
http://dejure.org/gesetze/WEG/21.html
Ich kann dem aber nicht entnehmen, dass es sich um eine Versicherungspflicht handelt. Es wird hier lediglich von einer ordnungsmäßigen verwaltung gesprochen. Wird dem nicht entsprochen handelt es sich also m.E. um eine Ordnungswidrigkeit. Aber die gesetzliche Verpflichtung entfällt. Dies bestätigen mir auch diverse Gespräche mit Versicherern. Wie gesagt, belege mir das Gegenteil!
bevor Du mit Wiki und Co.
und Co.? Du meinst dem hiesigen Forum? hier z.B. Zitate von Nordlicht?
kommst. Die Feuerversicherung ist eine Pflichtversicherung bei
Eigentümergemeinschaften!!!
Gruß
CM
Viele Grüße
Mike
Und warum hab ich wohl obigen Paragraphen angeben? Schau Dir
das Teil doch wenigstens mal mal an
Ich habe mir das Teil angesehen!!! Und zwar hier. Also bitte
haltze dich mit solchen Aussagen zurück.
Nö!
http://dejure.org/gesetze/WEG/21.html
Ich kann dem aber nicht entnehmen, dass es sich um eine
Versicherungspflicht handelt. Es wird hier lediglich von einer
ordnungsmäßigen verwaltung gesprochen. Wird dem nicht
entsprochen handelt es sich also m.E. um eine
Ordnungswidrigkeit.
Also zählen für Dich nur Straftaten, nette Idee! Auch das „nicht pflegeversichern“ ist keine Straftat.
Aber die gesetzliche Verpflichtung
entfällt. Dies bestätigen mir auch diverse Gespräche mit
Versicherern. Wie gesagt, belege mir das Gegenteil!
Ich muss Dir nichts belegen, immerhin hab ich Dir die Rechtsquelle aufgezeigt. Eigentlich wärst Du nun dran, diese zu widerlegen!
bevor Du mit Wiki und Co.
und Co.? Du meinst dem hiesigen Forum? hier z.B. Zitate von
Nordlicht?
Kann ich da was für? Ich bleibe bei meiner Aussage!
kommst. Die Feuerversicherung ist eine Pflichtversicherung bei
Eigentümergemeinschaften!!!
Gruß
CM
Viele Grüße
Mike
Also zählen für Dich nur Straftaten, nette Idee! Auch das
„nicht pflegeversichern“ ist keine Straftat.
Ich bleibe bei meiner Aussage: Es besteht keine Versicherungspflicht zur Feuerversicherung für Wohngebäude! Es gibt keine Gesetztestexte, die vorschreiben, was NICHT versichert werden muß!
Aber die gesetzliche Verpflichtung
entfällt. Dies bestätigen mir auch diverse Gespräche mit
Versicherern. Wie gesagt, belege mir das Gegenteil!
Ich muss Dir nichts belegen, immerhin hab ich Dir die
Rechtsquelle aufgezeigt. Eigentlich wärst Du nun dran, diese
zu widerlegen!
bevor Du mit Wiki und Co.
und Co.? Du meinst dem hiesigen Forum? hier z.B. Zitate von
Nordlicht?
Kann ich da was für? Ich bleibe bei meiner Aussage!
Und ich bei meiner!
kommst. Die Feuerversicherung ist eine Pflichtversicherung bei
Eigentümergemeinschaften!!!
Gruß
CM
Viele Grüße
Mike
Mahlzeit!
http://dejure.org/gesetze/WEG/21.html
Also zählen für Dich nur Straftaten, nette Idee! Auch das
„nicht pflegeversichern“ ist keine Straftat.
Also der genannte Paragraph beschreibt eigentlich nur, dass jeder Wohnungseigentümer eine Verwaltung VERLANGEN kann, die „dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht“ (Nummer 4). Weiter unten wird erläutert, dass eine solche Verwaltung eine Feuerversicherung einschließt (Nummer 5).
Wenn nun kein Eigentümer eine Feuerversicherung verlangt (im Rahmen einer „dem Interesse der Gesamtheit entsprechenden Verwaltung“), muss es also wohl auch keine geben. Zumindest nach diesem Gesetz.
Grüße,
Sebastian