Hausrat oder Haftpflicht oder was?

Hi Cassis,

Wenn eine Gebäudeversicherung mit Leitungswasserschäden
besteht (nur die Feuerversicherung ist hier Pflicht

und nicht einmal mehr die!#

Doch, die Feuerversicherung ist heir Pflicht
(Eigentümergemeinschaft), siehe WEG § 21 Abs. 5 Nr. 3!

Nein, es existiert keine Versicheurngspflicht mehr.
/t/welche-versicherung-pflicht-bzw-gesetzl/3330171
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtversicherung
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-123207/versi…

So ist mein Wissensstand. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

den Schaden der Versicherung. Diese gibt die Reparatur frei,
vermeide eigenmächtiges Handeln, außer Schadenminderungen.

Also, du meldest deinen eigenen Schaden deiner Hausrat und der
Hausverwalter meldet den Schaden am Haus der
Wohngebäude-Leitungswasserversicherung, soweit diese natürlich
bestehen.

Die Fragende ist doch die Vermieterin, oder hab ich was
verpasst?

Hier hast du natürlich vollkommen Recht. Die Mieterin meldet es der Hausratversicherung.

Viele Grüße
Mike