Hi, ich mal mal eine Frage.
und zwar wenn man in einer Mietwohnung beim umräumen von Möbeln aus versehen eine Zimmertür beschädigt (z.B. ein loch), das seiner Hausrat melden oder ist das ein Fall für die Hapftpflicht oder gar nichts?
wenn man in einer Mietwohnung beim umräumen von
Möbeln aus versehen eine Zimmertür beschädigt (z.B. ein loch),
Hi,
das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Ich gehe dabei davon aus, dass Schäden an der gemieteten Immobilie mitversichert sind. Dies ist normalerweise bei allen Gesellschaften der Fall.
Hausratvers. scheidet aus, da dort Vers.-Schutz geboten wird für Feuer, Einbruchdiebstahl Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Von diesen Gefahren trifft hier wohl keine zu.
Hallo,
das ist eine Sache der Haftpflicht. Voraussetzung der Zahlung durch die Versicherung ist, dass solche Mietsachschäden in der bestehenden Haftpflicht eingeschlossen sind.