Hausrat Sonderkündigungsrecht oder nicht?

Hallo Forum,
ich habe folgenden Sachverhalt und dazu eine Frage:

Ich habe bei der Versicherung x eine Hausratversicherung. Im August 2010 hatte ich einen Schaden. Dieser wurde aufgrund von vielen Schadensfällen bei der Versicherung noch nicht bearbeitet, jetzt aber angekündigt bearbeitet zu werden.
Zum 1.10 wurde die Versicherungsprämie für das kommende Jahr abgebucht.

Ich möchte nun die Versicherung kündigen, weil mir die Bearbeitungszeit entschieden zu lange gedauert hat und sich auch mein Agent nicht richtig gekümmert hat.

Meine Frage:
Kann ich erst zum nächsten Jahr 30.9.2011 meine Hausrat kündigen oder geniesse ich Sonderkündigungsrecht, weil die Bearbeitung des Schadens so lange auf sich warten ließ?

Vielen Dank für eure Antworten, ich bin gespannt!

Hallo Chefsessel,

nach einem Schadenfall kann man die Hausratversicherung kündigen. Man sollte dabei beachten, dass es nach mehreren Schadenfällen schwierig werden könnte, einen günstigen Anschlussvertrag zu bekommen.

http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsvert…

Wenn dein Versicherungsvermittler sich nicht richtig um die Sache kümmert, solltest du dich entweder nach einem anderen Vertreter des Versicherers oder nach einem qualifizierten Versicherungsmakler umsehen.

Viele Grüße
oscar.

Danke für die Info.
Meine Frage zielte aber mehr darauf ab, ob ich den gezahlten jahresbeitrag zurück bekomme oder ich bis nächstes jahr Ende September gebunden bin

Hallo,
ein Sonderkündigungsrecht wegen Unzufriedenheit gibt es nicht. Aber wenn Ihr Schadenfall nun bearbeitet wird und es ein versicherter Schaden ist tritt das Sonderkündigungsrecht aufgrund einen Schadenfalls ein. Dann hat der Versicherungsnehmer(also Sie) die Möglichkeit zu sofort oder einen späteren Zeitpunkt zu kündigen.
Daher würde ich raten, jetzt schon aufgrund des Schadens zu sofort zu kündigen. Dann werden die Beiträge erstattet.

Und dann ab zu einer Versicherung bei der Sie sich wohl fühlen. :smile:
Man merkt leider erst im Schadenfall wie gut eine Versicherung ist.

Danke für die Info.

… hast du denn alles gelesen? Das, was du jetzt noch nachfragst, steht im dritten Absatz unter dem Link, den ich dir gepostet habe.

Hier nehmen sich viele Leute Zeit, unentgeltlich zu helfen. Es ist sicher nicht zuviel verlangt, vor dem Nachfragen die ganze Antwort zu lesen, gell?! :wink:

Viele Grüße
oscar.

Ja ich habe das schon alles gelesen . Danke auch.
Ich konnte daraus leider nicht so recht schlau werden, weil auf meinem Fall nicht explizit eingegangen wurde.

Nach deinem Link zu urteilen, kann ich erst nächstes Jahr im Sptember raus.

Das wäre ärgerlich.

Jetzt hat aber einer anderer hier im Forum geschrieben, dass ich sofort raus könnte. as wäre natürlich prima.

Daher würde ich raten, jetzt schon aufgrund des Schadens zu
sofort zu kündigen. Dann werden die Beiträge erstattet.

Das geht leider nicht. Das Sonderkündigungsrecht besteht erst an vollendeter Reguilerung (deren Ergebnis auch eine Nicht-Zahlung sein kann).

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…und, eine Kündigung kann nur dann erfolgen, wenn die eingereichte Schadensmeldung überhaupt zu den versichterten Bedingungen passt (also nen Fahrraddiebstahl seiner Unfallversicherung zu melden ist für die UV kein vers. Schaden, es sei denn, dass man sich bei dem Diebstahl verletzt hätte! :wink:).
Dann kann sofort (nach Regulierungsschreibenerhalt!!!) oder zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.

VG, René

Hier nehmen sich viele Leute Zeit, unentgeltlich zu helfen. Es
ist sicher nicht zuviel verlangt, vor dem Nachfragen die ganze
Antwort zu lesen, gell?! :wink:

Viele Grüße
oscar.

Hallo Oscar,

aber auch bei unentgeltlicher Hilfe sollte man dem Fragesteller im Oktober 2010 doch nicht einen Link zum alten VVG liefern, das seit mind. 22 Monaten keine Gültigkeit mehr hat…? Und erst recht nicht als qualifizierter V-Makler - es sei denn, man sucht hier im Forum neue Anbahnungen.

Grüße, M

… in einem Punkt muss ich zustimmen: Im neuen VVG ist es §92, jedoch mit für diesen Fall identischer Regelung.
http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsvert…

Ansonsten empfehle ich einen Blick in die Netiquette :wink:

Viele Grüße
oscar.

Guten Tag,
wie ist es denn wenn sich der Versicherer noch 3 oder 4 Monate Zeot läßt um eine Entscheidung zu fällen?

Und bitte komm mir nun nicht mit irgendwelchen Paragraphen oder Fachchinesisch sondern gehe explizit auf meinen Fall ein, Oscar!

Hallo,
also für das Sonderkündigungsrecht muss der Schadenfall schon abgeschlossen sein, d.h. die Verhandlungen müssen abgeschlossen sein. Dann kann innerhalb eines Monats gekündigt werden (übrigens beide Vertragspartner). Beim zu wann steht für den Versicherungsnehmer keine Regelung da. D.h. alles zwischen sofort und zur nächsten Hauptfälligkeit ist möglich.

Der Versicherungsbeitrag steht dem Versicherungsunternehmen nur für das anteilige Jahr zu. D.h. für die Restdauer wird der Beitrag anteilig zurückerstattet. (§39 VVG).
Gruß
Andreas

Danke Andreas,
das war doch mal eine Auskunft mit der ich etwas anfangen kann.
Damit schliesse ich diesen Thread, denn meine Frage wurde beantwortet.

Vielen Dank allen Postern!

Wenn die Regulierung zu lange dauert, und bereits alle notwendigen Unterlagen dem Versicherer vorliegen, dann besteht je nach Bedingungswerk die Möglichkeit einer Verzinsung des ausstehenden Betrags. Vielleicht kann auch eine Akontozahlung angefragt werden - das alles kann die Zahlungsmoral/Bearbeitungszeit des Versicherers beschleunigen.

Grüße
Jesch

Guten Tag,
so die Hausrat bezahlt nur einen Teil des Schadens.
Ich habe dann zum Versicherungsmenschen gesagt, daß ich in 20 Jahren noch nie einen Schaden hatte. Daraufhin meinte er ich guck mal was sich machen läßt.
Er hat mich daraufhin zurückgerufen und mir gesagt, daß die Versicherung wohl alles bezahlen will, wenn ich meine Verisicherung aufstocke. Würde dann knapp 60 Euro mehr im jahr kosten.
Ich meinte daraufhin, dass ich dann von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen würde. Er erwiderte daraufhin, dann müssen Sie den ausgestellten Scheck (aus Versicherungsschaden) zurückgeben. Ich meinte daraufhin, dass ich doch immer meine Verishcerung pünktlich bezahlt hätte, und ich doch zu dem besagten Zeitpunkt versichert war. Ja ähm, dann können Sie aber erst zum nächsten jahr im Herbst aus der Versicherung raus, da das Verischerungsjahr ja schon begonnen hätte.

Ich weiß nicht mehr, ob er nun recht hat oder nicht.