Hausrat Teil des Pflichtteils?

Nehmen wir folgende Konstellation an:

Jemand verstirbt mit Testament, in dem die Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt ist. Die Enkelkinder des Verstorbenen haben Pflichtteilsansprüche und machen diese auch geltend. Nun meine Frage: Spielt der Wert des Hausrates eine Rolle bei der Ermittlung der Höhe der Pflichtteilsansprüche? Und wie sieht es mit dem KfZ des Verstorbenen aus?

Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Sahne

Relevant ist bei der Berechnung des Pflichtteils zunächst der Wert des Nachlasses nachdem dem Aktiva alle anzurechnenden Passiva gegengerechnet wurden. Auch Hausrat zählt hierbei als wertsteigernder Faktor (wobei dies regelmäßig die größten Schwierigkeiten macht es zu quantifizieren). Das Auto zählt selbstverständlich auch dazu.
Hinzu treten ggf. Pflichtteisergänzugsansprüche.

Die Regelungen des sogenannten „Vorraus“ greifen nicht bei gewillkürter erbfolge!

Die Pflichtteisberechtigten haben jedoch keinen Anspruch auf die Gegenstände aus dem Nachlass. Der Anspruch (der Geltend gemacht werden muss) ist ein rein schuldrechtlicher Anspruch auf die Pflichtteilsquote in Geld.

Danke
owT