Aus aktuellem Anlass:
Blitz hat in Haus eingeschlagen.
Panzersicherung durchgeknallt. Nach
Wiederherstellung stellt sich heraus,
dass auch die Telekom-Leitung (alles
oberirdisch) was abbekommen hat: NTBA,
TK-Anlage, ISDN-Karte kaputt.
Mal so nebenbei gefragt: Was ist eine Panzersicherung? Sagt mir nur was in Bezug auf Geldschrank.
Versicherung lehnt Begleichung des
Schadens an Anlage und Karte ab mit der
Begründung: Der schädigende Stromstoß kam
aus dem Leitungsnetz der Telekom. Der
Geschädigte soll die Telekom auf
Schadensersatz verklagen.
Kann das rechtens sein???
Ich muss mal wieder vorherschicken, dass ich kein Hausratspezi bin, aber ich will mal mein Wissen und die Bücher bewegen und versuchen Licht in die Sache zu bringen.
§1 VHB ( Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen, Verbundene Hausratversicherungsbedingungen)
(1) Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld.
Für Wertsachen, einschließlich Bargeld, gelten Entschädigungsgrenzen gemäß §19 VHB.
Hausrat ist also alles das, was aus deinem Haus fällt oder fallen könnte, wenn du es umdrehst und schüttelst. Die Entschädigung für Wertsachen spielt keine Rolle, da der PC oder das Telefon nicht unter Wertsachen einzustufen sind.
Unter nicht versicherte Sachen wird dies nicht aufgeführt, wie sollte es auch, denn immerhin gehören PC und Telefon doch zum mittleren Standard einer normalen Familie.
§3 VHB Versicherte Gefahren und Schäden
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch:
a,) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
…
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
§4 VHB Brand, Blitzschlag, Explosion
(2) Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Laut mir geltender üblicher Rechtssprechung heißt es ja nicht auf versicherte Sachen, sondern auf Sachen. Man macht allerdings einen Einschnitt in der Rechtssprechung. Der Blitz muss in unmittelbarer oder verhältnismäßiger Nähe des Versicherungsfalles eingeschlagen sein.
Die Telefonleitung stellt für mich ganz klar eine Sache da. Gerade da sie überirdisch ist, ist sie fassbar und als Kind habe ich gelernt, dass Dinge, welche ich anfassen kann auch Sachen sind. 
Wenn ihr also die anderen Dinge ersetzt bekommen habt, dann hat die Versicherung anerkannt, dass der Blitz in unmittelbarer Nähe eingeschlagen ist und somit kann sie sich drehen, wie sie will. Sie muss euch den Schaden ersetzen.
Unter §9 VHB findet man dann noch die nicht versicherten Schäden, da steht aber nur drin, dass Überspannungsschäden nicht mitversichert sind, wenn sie an elektrischen Einrichtungen entstehen. Steht normal im Wiederspruch zu meiner vorherigen Aussage, aber auf all meinen bisherigen Tagungen und auch in der Schule, war es versichert, wenn der Blitz in unmittelbarer Nähe eingeschlagen ist.
Letztendlich ist es aber auch so, dass der VR sich das Geld von der Telekom holen kann.
(§67 VVG, Versicherungsvertragsgesetz)
(1) Steht dem Versicherungsnehmer (VN) ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zu, so geht der Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem VN den Schaden ersetzt.
Prüft mal auch, ob vielleicht eine Überspannungsklausel bei Blitz mit in eurer Hausratversicherung enthalten ist. Dann gibt es da weniger Probleme.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Wenn noch Fragen sein sollten, stehe ich gerne zur Verfügung.
Marco