Hausrat-Vers. vs. Telekom

Aus aktuellem Anlass:

Blitz hat in Haus eingeschlagen. Panzersicherung durchgeknallt. Nach Wiederherstellung stellt sich heraus, dass auch die Telekom-Leitung (alles oberirdisch) was abbekommen hat: NTBA, TK-Anlage, ISDN-Karte kaputt.

Versicherung lehnt Begleichung des Schadens an Anlage und Karte ab mit der Begründung: Der schädigende Stromstoß kam aus dem Leitungsnetz der Telekom. Der Geschädigte soll die Telekom auf Schadensersatz verklagen.

Kann das rechtens sein???

Gruß
Stefan

Aus aktuellem Anlass:

Blitz hat in Haus eingeschlagen.
Panzersicherung durchgeknallt. Nach
Wiederherstellung stellt sich heraus,
dass auch die Telekom-Leitung (alles
oberirdisch) was abbekommen hat: NTBA,
TK-Anlage, ISDN-Karte kaputt.

Mal so nebenbei gefragt: Was ist eine Panzersicherung? Sagt mir nur was in Bezug auf Geldschrank.

Versicherung lehnt Begleichung des
Schadens an Anlage und Karte ab mit der
Begründung: Der schädigende Stromstoß kam
aus dem Leitungsnetz der Telekom. Der
Geschädigte soll die Telekom auf
Schadensersatz verklagen.

Kann das rechtens sein???

Ich muss mal wieder vorherschicken, dass ich kein Hausratspezi bin, aber ich will mal mein Wissen und die Bücher bewegen und versuchen Licht in die Sache zu bringen.

§1 VHB ( Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen, Verbundene Hausratversicherungsbedingungen)

(1) Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld.
Für Wertsachen, einschließlich Bargeld, gelten Entschädigungsgrenzen gemäß §19 VHB.

Hausrat ist also alles das, was aus deinem Haus fällt oder fallen könnte, wenn du es umdrehst und schüttelst. Die Entschädigung für Wertsachen spielt keine Rolle, da der PC oder das Telefon nicht unter Wertsachen einzustufen sind.

Unter nicht versicherte Sachen wird dies nicht aufgeführt, wie sollte es auch, denn immerhin gehören PC und Telefon doch zum mittleren Standard einer normalen Familie.

§3 VHB Versicherte Gefahren und Schäden

Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch:

a,) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.

§4 VHB Brand, Blitzschlag, Explosion
(2) Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.

Laut mir geltender üblicher Rechtssprechung heißt es ja nicht auf versicherte Sachen, sondern auf Sachen. Man macht allerdings einen Einschnitt in der Rechtssprechung. Der Blitz muss in unmittelbarer oder verhältnismäßiger Nähe des Versicherungsfalles eingeschlagen sein.

Die Telefonleitung stellt für mich ganz klar eine Sache da. Gerade da sie überirdisch ist, ist sie fassbar und als Kind habe ich gelernt, dass Dinge, welche ich anfassen kann auch Sachen sind. :smile:
Wenn ihr also die anderen Dinge ersetzt bekommen habt, dann hat die Versicherung anerkannt, dass der Blitz in unmittelbarer Nähe eingeschlagen ist und somit kann sie sich drehen, wie sie will. Sie muss euch den Schaden ersetzen.

Unter §9 VHB findet man dann noch die nicht versicherten Schäden, da steht aber nur drin, dass Überspannungsschäden nicht mitversichert sind, wenn sie an elektrischen Einrichtungen entstehen. Steht normal im Wiederspruch zu meiner vorherigen Aussage, aber auf all meinen bisherigen Tagungen und auch in der Schule, war es versichert, wenn der Blitz in unmittelbarer Nähe eingeschlagen ist.

Letztendlich ist es aber auch so, dass der VR sich das Geld von der Telekom holen kann.
(§67 VVG, Versicherungsvertragsgesetz)
(1) Steht dem Versicherungsnehmer (VN) ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zu, so geht der Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem VN den Schaden ersetzt.

Prüft mal auch, ob vielleicht eine Überspannungsklausel bei Blitz mit in eurer Hausratversicherung enthalten ist. Dann gibt es da weniger Probleme.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Wenn noch Fragen sein sollten, stehe ich gerne zur Verfügung.

Marco

Das NTBA ist Telekomeigentum und wird kostenlos ausgewechselt. TK-Anlage +ISDN Karte werden von der Telekomersetzt wenn sie gemietet sind. Wenn die Sachen Dein Eigentum sind, hat es die Hausratversicherung zu bezahlen. Im T-Punkt kannst Du dir eine schriftliche Bestätigung der beschädigten Sachen als Nachweis über den Wiederbeschaffungswert geben lassen. In Deiner Hausratversicherung muß natürlich der Schutz gegen Überspannung eingeschlossen sein, sonst ist die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet. Ist das der Fall, dann müssen sie zahlen. Die Ausrede mit der Telefonleitung zieht nicht, denn sonst müßte ja auch die Stadtwerke bezahlen, wenn die Überspannung über die 220 Volt Leitung kämme.

alf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke sehr…

Mal so nebenbei gefragt: Was ist eine
Panzersicherung? Sagt mir nur was in
Bezug auf Geldschrank.

Panzersicherungen sind die letzte Grenze zwischen dem E-Werk und deinem Haus. Meist so saftige 60A Teile. Da braucht es schon 'nen Blitz, um die durchzubekommen!

Danke für Deine Mühe… habe jetzt Rüstzeug für die Auseinandersetzung!

Gruß
Stefan

Danke sehr…

Das NTBA ist Telekomeigentum und wird
kostenlos ausgewechselt.

Hat sie auch bereits gemacht (sonst könnt’ ich hier nicht surfen…)

TK-Anlage +ISDN
Karte werden von der Telekomersetzt wenn
sie gemietet sind. Wenn die Sachen Dein
Eigentum sind, hat es die
Hausratversicherung zu bezahlen. Im
T-Punkt kannst Du dir eine schriftliche
Bestätigung der beschädigten Sachen als
Nachweis über den Wiederbeschaffungswert
geben lassen.

War (leider) alles mein Eigentum und nicht bei Telekom gekauft. Habe aber die Rechnungen noch.

In Deiner
Hausratversicherung muß natürlich der
Schutz gegen Überspannung eingeschlossen
sein, sonst ist die Versicherung nicht
zur Zahlung verpflichtet. Ist das der
Fall, dann müssen sie zahlen.

Hab’ nachgeschaut: Überspannung ist versichert!

Die Ausrede
mit der Telefonleitung zieht nicht, denn
sonst müßte ja auch die Stadtwerke
bezahlen, wenn die Überspannung über die
220 Volt Leitung kämme.

Das sehe ich genauso! Werde den Brüdern mal einheizen. Zur Not muss die Rechtsschutz-VS ran!

Danke für Deine Mühe!

Gruß
Stefan

Aus aktuellem Anlass:

Blitz hat in Haus eingeschlagen. Panzersicherung
durchgeknallt. Nach Wiederherstellung stellt sich heraus, dass
auch die Telekom-Leitung (alles oberirdisch) was abbekommen
hat: NTBA, TK-Anlage, ISDN-Karte kaputt.

Ich gehe nach Deiner Schilderung davon aus, dass der Blitz direkt in Dein Haus eingeschlagen hat, dann ist es kein Überspannungsschaden, sondern reiner Blitzschaden. Hätte der Blitz jedoch irgendwo in eine Leitung oder ein Nachbarhaus eingeschlagen, dann wäre es ein Überspannungschaden, wäre aber dann auch nur bis zu einer bestimmten Summe versichert - Ausnahme - nur wenige Versicherer bieten auch Überspannungsschaden bis zu max. der Vers.-Summe.

Versicherung lehnt Begleichung des Schadens an Anlage und
Karte ab mit der Begründung: Der schädigende Stromstoß kam aus
dem Leitungsnetz der Telekom. Der Geschädigte soll die Telekom
auf Schadensersatz verklagen.

Kann das rechtens sein???

Nein, die können die Regulierung der telekomeigenen Geräte ablehnen, aber nicht den restlichen Schaden. Sonst könnten die ja auch Petrus für den Schaden haftbar machen.