folgende Ausgangslage: jemand mietet eine Mietwohnung. Sie ist eigentlich leer, bis auf die Böden (Parkett), eine rudimentäre Badezimemreinrichtung, Toilette (ditto) und einen Boiler. Einbauchküche usw. bringt der Mieter mit. Die Wohnung liegt in einem Mehrfamilienhaus, und der Vermieter legt Kosten um für: Brandversicherung, Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung. Der Mieter seinerseits hat eine private Haftpflichtversicherung, die Schäden an Mietsachen einschließt.
Nun verlangt der Vermieter (!) vom Mieter auch noch das Abschließen einer Hausratversicherung. Er macht dabei allerdings keienrlei Vorgaben was die Versicherung einschließen soll und was nicht.
Bitte jetzt keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit einer Hausratversicherung für den Mieter oder den Menschen an sich.
* Welche Motivation hat ein Vermieter, von meinem Mieter eine Hausratversicherung zu verlangen? Oder wenn wir dem Vermieter zugestehen, dass er weiß was er tut - welche Klauseln/Leistungen muss der Vertrag des Mieters enthalten, damit der Vermieter im Schadenfall den von ihm angestrebten Nutzen durch die Versicherung des Mieters auch tatsächlich hat?
* Kann der Mieter Einsicht in die Versicherungen des Vermieters, sofern diese umgelegt werden, verlangen? Er möchte natürlich keine Leistungen bezahlen, die bereits von einer anderen Versicherung erbracht werden.
Guten Tag Armin,
am einfachsten wird es sein, wenn Sie den Vermieter fragen, was er mit seinem Verlangen bezweckt.
Von hier aus ist das schwer einzuschätzen. Es kann sein, dass er eine
gute-Onkel-Funktion einnehmen will, indem er seine Mieter vor Verdruß
in deren eigener Sache bewahren will.
Ansonsten könnte ich es verstehen, wenn er von seinen Mietern verlangt, dass diese eine Private Haftpflichtversicherung abschließen,
damit diese einspringt, wenn ein Mieter die ganze Hütte abfackelt oder unter Wasser setzt oder unbewohnbar macht - mit allen Folgen.
Letzteres ergibt aber auch nur einen Rumpfsinn, wenn es keine
Gebäudeversicherung gibt.
Vielleicht will der Vermieter auch vermeiden, dass seine Mieter
am Stock gehen, falls ein Mitbewohner die Bude ankokelt oder gießt
und zuvor vergessen hat, die Prämie für seine eigene PHV zu überweisen. In dem Fall ist Zoff vorprogrammmiert. Wenn nämlich beim
verursachenden Mieter nix zu holen ist, bleibt jeder im Haus auf seinem Hausratschaden sitzen.
Gruß
Günther
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Nun verlangt der Vermieter (!) vom Mieter auch noch das
Abschließen einer Hausratversicherung.
Sehr vernünftig.
* Welche Motivation hat ein Vermieter, von meinem Mieter eine
Hausratversicherung zu verlangen?
Die erste, die mir einfällt ist die, dass damit gebäudebeschädigung bei einem Einbruch mitversichert sind. Diese schäden sind nicht in allen Wohngebäudeversicherungen versichert.
Klauseln/Leistungen muss der Vertrag des Mieters enthalten,
damit der Vermieter im Schadenfall den von ihm angestrebten
Nutzen durch die Versicherung des Mieters auch tatsächlich
hat?
Den hauptnutzen hat der Mieter. Wie gesagt, der vermeiter will nur seine Fenster und Türen bei einem Einbruch versichert haben.
* Kann der Mieter Einsicht in die Versicherungen des
Vermieters, sofern diese umgelegt werden, verlangen?
Wenn er die beiträge umgelegt bekommt, ja.
Er möchte
natürlich keine Leistungen bezahlen, die bereits von einer
anderen Versicherung erbracht werden.